26.08.2010 - 4.6 Struktur der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB I...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 26.08.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau
Senatorin Dr. Melzer stellt die geplanten Gesetzesänderungen und ihre
Auswirkungen auf die Hansestadt Rostock sowie die Intentionen der
Beschlussvorlage dar. Der Vorsitz der Trägerversammlung des Hanse-Job-Centers wird künftig alle fünf
Jahre abwechselnd von der Bundesagentur für Arbeit und der Hansestadt Rostock
besetzt. Der Geschäftsführer wird die Dienst- und Fachaufsicht über alle
Beschäftigten ausüben und es wird einen gemeinsamen Personalrat geben. Derzeit
gibt es bundesweit über 60 Optionskommunen. In Mecklenburg-Vorpommern sind zwei
weitere Optionen möglich. Mehrere Landkreise beabsichtigen Anträge zu stellen.
Im vierten Quartal 2010 wird über die Optionskommunen im Land
Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
Der
Änderungsantrag 2010/BV/1308-02 (ÄA) wird abgelehnt.
Beschluss:
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt:
1. Die
Aufgaben im Rahmen des SGB II werden von der Agentur für Arbeit und der
Hansestadt Rostock in einer gemeinsamen Einrichtung wahrgenommen unter der
Bedingung, dass eine Vereinbarung mit der Agentur für Arbeit zustande kommt,
die
folgende Konditionen festschreibt:
a. die
Hansestadt Rostock hat in den nächsten 5 Jahren den Vorsitz in der
Trägerversammlung
b.
Zielvereinbarungen zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter werden nur
mit ausdrücklicher Zustimmung der Hansestadt Rostock in der Trägerversammlung
wirksam
c.
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm
wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hansestadt Rostock in der
Trägerversammlung wirksam.
2. Kommt
eine Vereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Agentur für Arbeit
unter den Bedingungen nach Punkt 1 bis zum
15.10.2010 nicht zustande, ist der Oberbürgermeister beauftragt, einen
Antrag auf Zulassung zur Option vorzubereiten und der Bürgerschaft zur
Entscheidung im November 2010 vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,1 kB
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