07.07.2010 - 9.5.2 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Gesellschaftsvertrag wird wie folgt geändert:

 

In § 16 Abs. 2 wird folgender Satz hinzugefügt:

 

„Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder ist die Wahlperiode der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock und endet 3 Monate nach der Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt