07.07.2010 - 8.4 Prof. Dr. Dieter Neßelmann (für die CDU-Fraktion...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 07.07.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
(wurde in
der Sitzung der Bürgerschaft am 09.06.2010 vertagt)
Die
Präsidentin informiert, dass der Änderungsantrag Nr. 2010/AN/1168-02 (ÄA) von
Prof. Dr. Dieter Neßelmann (für die CDU-Fraktion) und Dr. Ulrich Seidel
(für die FDP-Fraktion) zurückgezogen wurde.
Es liegt ein neuer Änderungsantrag Nr. 2010/AN/1168-04 (ÄA) der
Vorsitzenden der Fraktionen von CDU, DIE LINKE., SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
FDP und FÜR Rostock vor.
Der
Änderungsantrag Nr. 2010/AN/1168-03 (ÄA) von Dr. Seidel (für die FDP-Fraktion)
wurde ebenfalls zurückgezogen (siehe TOP 2 - Änderungen der Tagesordnung).
- Ausschuss für Stadt- und Regionalenwicklung, Umwelt
und Ordnung hatte bereits Zustimmung zum Antrag empfohlen
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Ordnungsfibel von A bis Z in Form eines
Bürgerratgebers für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock
und deren Gäste in Sachen Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit sowie als
nützliche Hilfe in allen Alltagsfragen erstellen zu lassen.
Die
Ordnungsfibel sollte folgende Punkte enthalten:
1. Angelegenheit/Stichwort mit
Erklärung des Sachverhalts,
2. Rechtsgrundlagen
(Ortsrecht/Landesrecht/Bundesrecht),
3. zuständige Stelle/Kontaktdaten.
Die
Ordnungsfibel ist der Bürgerschaft in ihrer Dezembersitzung 2010 vorzulegen.
Beschluss
Nr. 2010/AN/1168:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Ordnungsfibel von A bis Z in Form eines
Bürgerratgebers für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock
und deren Gäste in Sachen Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit sowie als
nützliche Hilfe in allen Alltagsfragen erstellen zu lassen.
Die
Ordnungsfibel sollte folgende Punkte enthalten:
1. Angelegenheit/Stichwort mit
Erklärung des Sachverhalts,
2. Rechtsgrundlagen
(Ortsrecht/Landesrecht/Bundesrecht),
3. zuständige Stelle/Kontaktdaten.
Der Bürgerratgeber wird als Onlineangebot der Hansestadt Rostock
auf deren Internetseiten zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, das E-Government
der Hansestadt in den Bereichen Information und Kommunikation optimal
auszubauen. Es sollen bürgerfreundliche, transparente Informations- und
Überblicksstrukturen sowie direkte Kontaktmöglichkeiten geschaffen werden, die
ständig aktualisiert und flexibel erweitert werden können.
Die Bürgerschaft wird zur Dezembersitzung 2010 über den aktuellen Sachstand
informiert.