07.07.2010 - 9.1.2 Prof. Dr. Dieter Neßelmann (für die CDU-Fraktion...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 07.07.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Dazu liegt die Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2009/BV/0396-13 (SN) vor.
Beschluss:
In § 6 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung wird die Aufzählung um folgenden Spiegelstrich ergänzt:
“- bei Abfallbehältern, deren Unterbringung nach § 14 Abs. 2 der Abfallsatzung auf Grund der baulichen Gegebenheiten nicht auf dem Grundstück des Eigentümers möglich ist, wenn die örtlichen Verhältnisse eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes zulassen.“