23.06.2010 - 4.1.1 Rainer Albrecht (Fraktion der SPD...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.1
- Datum:
- Mi., 23.06.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Außerplanmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
siehe
Punkt 4.1
Mehrere
Urteile des Bundessozialgerichts sagen aus, dass, wenn es keinen städtischen
Heizkostenspiegel gibt, als Richtwert für die Höhe der angemessenen Heizkosten
die Werte des Bundesheizkostenspiegels heranzuziehen sind. Aufgrund des hohen
energetischen Modernisierungsstandards in der Hansestadt Rostock wird eine
Berücksichtigung des Bundesheizkostenspiegels zu erheblichen Mehrausgaben bei
den Kosten der Unterkunft und Heizung führen. Es ist daher dringend
erforderlich, einen kommunalen Heizkostenspiegel für die Stadt Rostock zu
erarbeiten.