29.06.2010 - 7.2 Sachstand zur Absicherung des Erhalt eines Kran...

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Wortprotokoll

Herr Writschan leitet mit der Historie des Verkaufs der Grundstücke der ehemaligen Neptunwerft an die HRI ein. Ziel des neuen Eigentümer war der Erhalt eines Kranes und die Verschrottung eines weiteren Kranes. Das Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung und das Amt für Kultur und Denkmalpflege haben im Rahmen der B-Planerstellung und darüber hinaus Gespräche zum Kran mit dem Eigentümer geführt. Mit Billigung des Eigentümers wurde dieser dann (Standort am Neptuneinkaufszentrum) unter Denkmalschutz gestellt. Gemäß Denkmalrecht ist der Eigentümer, die Neptunkran GmbH, die extra für die Sanierung des Kranes gegründet wurde, für das Denkmal verantwortlich. In der Diskussion wird über eventuelle Gefahren, die vom Kran ausgehen könnten, über den Finanzbedarf für die Grundsanierung und eventuellen Handlungsbedarf gesprochen. Herr Writschan kann eine Gefahr durch herab fallende Kleinteile nicht ausschließen und will die Prüfung durch einen Sachverständigen im Auftrage des Eigentümers veranlassen. Das Ergebnis soll in der Septembersitzung des Bau- und Planungsausschusses vorliegen.