29.06.2010 - 4.1.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Löbel erläutert die Vorlage. Auf Nachfrage wird erläutert, dass für die bestehende Anlage eine Genehmigung nach § 4 BImSchG vorliegt und für die Halle eine Baugenehmigung beantragt wurde. Eine vom OBR befürchtete Erweiterung der Ölmühle bedarf einer Genehmigung nach § 16 BImSchG, diese wurde nicht beantragt.

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Beschluss:

Der Oberbürgermeister erteilt das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben „Neubau einer Getreidelagerhalle“, Rostock, Am Düngemittelkai 5.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

-

 

 

Dafür

9

Dagegen

-

Enthaltungen

-

 

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Anlagen zur Vorlage