29.06.2010 - 4.2.2 Beschluss über die Aufstellung, den Entwurf und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Giesen informiert über ein Schreiben des Bevollmächtigten der Familie Brandenburg zu Einwendungen gegen den B-Plan. Herr Müller führt aus, dass das Baurecht zu Erweiterungen hier in einem vorhabenbezogenen B-Plan geklärt werden soll. Die besondere Aufmerksamkeit ist auf den Schutzanspruch Wohnen gerichtet. In der Diskussion wird über den Zu- und Abgangsverkehr und den ruhenden Verkehr gesprochen.

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Beschluss:

Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, die begrenzt wird

 

im Nordosten:               durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2

im Nordwesten:              durch Freiflächen eines Reiterhofes

im Südosten:                             durch den Biestower Damm

im Südwesten:              durch den Damerower Weg

 

soll entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB, in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene  Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 Erweiterung „Landhotel Rittmeister" aufgestellt werden.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

-

 

 

Dafür

9

Dagegen

-

Enthaltungen

-