09.06.2010 - 9.1.16 Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Im Beschlussvorschlag wird in § 10 der Absatz 9 ersetzt durch:

 

„Die Aufsichtsratssitzungen werden grundsätzlich mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vom Vorsitzenden schriftlich einberufen. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist verkürzt oder auf andere Weise geladen werden, wobei eine Frist von drei Werktagen nicht unter­schritten werden soll. In jedem Fall ist unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden.

Mit der Ladung soll die Übersendung der erläuternden Unterlagen erfolgen.

Das Recht der Mitglieder des Aufsichtsrates aus Absatz 10 bleibt hiervon unberührt.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt