05.05.2010 - 10.3.4 Dr. Ulrich Seidel (für die FDP-Fraktion...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

 

§ 5 Abs. 5 Satz eins wird geändert: nach „sowie pro Mitglied“ wird „ein Stellvertreter oder Stellvertreterin“ gestrichen und eingefügt „höchstens zwei Stellvertreter oder Stellver­treterinnen“.

 

Der Satz lautet dann: In sämtliche Ausschüsse werden zehn Mitglieder sowie pro Mitglied höchstens zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen gewählt.

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

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