12.05.2010 - 5.1 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.20...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Fieber erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Baumann teilt mit, dass der Vermerk durch die Prüfungsgesellschaft WRG uneingeschränkt erteilt wurde. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und die Geschäftsführung war ordnungsgemäß. Insgesamt wird für das Jahr 2009 eine positive Geschäftsentwicklung und eine Steigerung des Jahresergebnisses bescheinigt.

 

Ein Ausschussmitglied fragt nach, ob die Forderungen gegen das Land für DDR-Altbestände ausgeschüttet werden könnten. Herr Baumann führt aus, dass diese Forderungen bezogen auf Abschreibungen für Bauten aus DDR-Zeiten zwar bestehen, aber diese im Grunde nicht realisierbar sind, da ein Anspruch erst besteht, wenn das Klinikum aufgelöst werden würde. Bisher gab es im Land noch keinen einzigen Fall, in dem das Land Zahlungen vorgenommen hat. Daher kann eine Ausschüttung nicht erfolgen.

 

Frau Fieber und Herr Baumann führen aus, dass der Landesbasisfallwert derzeit noch nicht festgelegt wurde. Daher wurden die bisher geltenden Zahlen als Grundlage genommen. Da diese ohnehin die niedrigsten in ganz Deutschland sind und von weiteren Kostensteigerungen auszugehen ist, wird prognostiziert, dass der künftige Wert nicht unter dem bisherigen liegen wird. Insoweit werden die Rückstellungen zur Risikodeckung als angemessen betrachtet. Die Prüfungsgesellschaft sieht die kaufmännische Vorsicht als eingehalten an.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft fasst nachfolgende Beschlüsse:

 

1.              Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock" mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 136.337.261,63 EUR und einem Bilanzgewinn in Höhe von 741.116,16 EUR werden festgestellt.

 

2.              Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3.              Der Jahresüberschuss des Jahres 2009 in Höhe von 1.071.927,51 EUR wird wie folgt verwendet:

 

-              741.116,16 EUR werden an die Hansestadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben;

 

-              107.000 EUR werden einer freien Rücklage nach § 58 Nr. 7 Buchst. a AO zugeführt;

 

-              223.811,35 EUR werden in eine zweckgebundenen Rücklage zur Finanzierung eines Krankenhausinformationssystems eingestellt.

 

4.              Dem Direktorium wird Entlastung erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

10

Dagegen

0

Enthaltungen

0