05.05.2010 - 8.10.2 Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag erhält folgende neue Formulierung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der jährlichen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und allen vorgeschriebenen Anlagen so in die Beratungsfolge der Ortsbeiräte, Ausschüsse und  Bürgerschaft zu bringen, dass die beschlossene Haushaltssatzung gemäß § 48 (2) KV M-V vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt