05.05.2010 - 8.4.3 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 05.05.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss (redaktionell geändert – s. unter TOP 8.4):
Nach dem Wort
„beenden“ wird der Beschlussvorschlag wie folgt ersetzt:
Hierzu wird der Oberbürgermeister beauftragt, den Gutachterausschuss zu
beauftragen, den Grundstückswert der sogenannten Verandengrundstücke auf die
Weise abstrakt zu ermitteln, dass auf der Grundlage der maßgeblichen
Bodenrichtwerte vorzunehmende Abschläge prozentual ermittelt werden.
Hierbei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte als Empfehlung zu
berücksichtigen:
· Splitterflächen,
· Denkmalschutzvorgaben,
· fehlende
Verwertbarkeit für Dritte,
· nicht
selbstständige Nutzbarkeit der Splitterflächen,
· abweichende
Geschosszahl im Vergleich zu den dahinter liegenden Gebäuden,
· private
/ gewerbliche Nutzung,
· Überbauung
(§ 912 ff. BGB) / Leihverträge,
· Vertrauensschutz
hinsichtlich vorangegangenem Verwaltungshandeln,
· über
Jahrzehnte seitens der Stadt toleriertes Gewohnheitsrecht,
· Prozessrisiko
für die Stadt.
Auf der
Grundlage der prozentualen Abschläge ist der tatsächliche Bodenwert im
Einzelfall zu ermitteln. Sollte dieser eine den Hauseigentümern nicht zumutbare
Härte darstellen, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, den Kaufpreis
angemessen herabzusetzen, um zu vermeiden, dass Hauseigentümer aus
wirtschaftlichen Gründen ihre Häuser verkaufen müssen. Hierbei könnte den
Hauseigentümern, wie in Vergleichsfällen praktiziert, grundbuchlich gesichert
die Auflage erteilt werden, dass sie im Weiterverkaufsfall binnen 10 Jahren
die Differenz zwischen dem von ihnen geleisteten Kaufpreis und dem Boden
(Verkehrs-)Wert an die Stadt abzuführen haben.
Das Ergebnis des Gutachterausschusses ist der Bürgerschaft mitzuteilen, unter
Beifügung der Begründung für die Bewertung.