05.05.2010 - 8.4 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 05.05.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 17.03.2010 vertagt, um in betreffenden
Gremien behandelt werden zu können)
- durch Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung vertagt bis zu seiner Sitzung am 27.05.2010
- Ortsbeirat Warnemünde hat die Verwaltung aufgefordert, Grundstückswert durch Gutachterausschuss der Hansestadt Rostock ermitteln zu lassen und dann entsprechende Abschläge vorzunehmen; dabei nicht zumutbare Härten zu beachten
Der Oberbürgermeister
informiert, dass er in dieser Angelegenheit einen Brief an die Bürgerinitiative
Warnemünde - Herrn Bach- geschrieben hat (wurde den Fraktionen und dem Ortsbeiratsvorsitzenden
übergeben und liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 3
bei).
Frau Dr. Bachmann bittet um
folgende redaktionelle Änderung zum Änderungsantrag
Nr. 2010/AN/0945-04 (ÄA) der Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09:
Der Satz: „Hierbei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu
berücksichtigen:“
wird wie folgt geändert:
„Hierbei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte als Empfehlung zu berücksichtigen:“
Zur redaktionellen Änderung
gibt es keine gegenteiligen Auffassungen durch die Mitglieder der Bürgerschaft.
Beschlussvorschlag:
Die
Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, den sogenannten Veranda-Streit
in Warnemünde zu beenden mittels Festlegung eines Bodenrichtwertes, welcher der
Tatsache Rechnung trägt, dass die Veranden mehrheitlich nicht rückbaubar sind
(Denkmalschutz) und die Grundstücke durch die Stadt nicht anderweitig
vermarktbar sind.
Beschluss
Nr. 2010/AN/0945:
Die
Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, den sogenannten Veranda-Streit
in Warnemünde zu beenden.
Hierzu
wird der Oberbürgermeister beauftragt, den Gutachterausschuss zu beauftragen,
den Grundstückswert der sogenannten Verandengrundstücke auf die Weise abstrakt
zu ermitteln, dass auf der Grundlage der maßgeblichen Bodenrichtwerte
vorzunehmende Abschläge prozentual ermittelt werden.
Hierbei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte als Empfehlung zu
berücksichtigen:
· Splitterflächen,
· Denkmalschutzvorgaben,
· fehlende
Verwertbarkeit für Dritte,
· nicht
selbstständige Nutzbarkeit der Splitterflächen,
· abweichende
Geschosszahl im Vergleich zu den dahinter liegenden Gebäuden,
· private
/ gewerbliche Nutzung,
· Überbauung
(§ 912 ff. BGB) / Leihverträge,
· Vertrauensschutz
hinsichtlich vorangegangenem Verwaltungshandeln,
· über
Jahrzehnte seitens der Stadt toleriertes Gewohnheitsrecht,
· Prozessrisiko
für die Stadt.
Auf der
Grundlage der prozentualen Abschläge ist der tatsächliche Bodenwert im
Einzelfall zu ermitteln. Sollte dieser eine den Hauseigentümern nicht zumutbare
Härte darstellen, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, den Kaufpreis
angemessen herabzusetzen, um zu vermeiden, dass Hauseigentümer aus
wirtschaftlichen Gründen ihre Häuser verkaufen müssen. Hierbei könnte den
Hauseigentümern, wie in Vergleichsfällen praktiziert, grundbuchlich gesichert
die Auflage erteilt werden, dass sie im Weiterverkaufsfall binnen
10 Jahren die Differenz zwischen dem von ihnen geleisteten Kaufpreis und
dem Boden (Verkehrs-)Wert an die Stadt abzuführen haben.
Das Ergebnis des Gutachterausschusses ist der Bürgerschaft mitzuteilen, unter
Beifügung der Begründung für die Bewertung.