05.05.2010 - 8.4 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll


(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 17.03.2010 vertagt, um in betreffenden Gremien behandelt werden zu können)

- durch Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung vertagt bis zu seiner Sitzung am 27.05.2010

 

- Ortsbeirat Warnemünde hat die Verwaltung aufgefordert, Grundstückswert durch Gutachter­ausschuss der Hansestadt Rostock ermitteln zu lassen und dann entsprechende Abschläge vorzunehmen; dabei nicht zumutbare Härten zu beachten

 

 

Der Oberbürgermeister informiert, dass er in dieser Angelegenheit einen Brief an die Bürger­initiative Warnemünde - Herrn Bach- geschrieben hat (wurde den Fraktionen und dem Orts­beiratsvorsitzenden übergeben und liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 3 bei).


Frau Dr. Bachmann bittet um folgende redaktionelle Änderung zum Änderungsantrag
Nr. 2010/AN/0945-04 (ÄA) der Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09:

Der Satz: „Hierbei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:“
wird wie folgt geändert:

 

„Hierbei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte als Empfehlung zu berücksichtigen:“

 

 

 

Zur redaktionellen Änderung gibt es keine gegenteiligen Auffassungen durch die Mitglieder der Bürgerschaft.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, den sogenannten Veranda-Streit in Warnemünde zu beenden mittels Festlegung eines Bodenrichtwertes, welcher der Tatsache Rechnung trägt, dass die Veranden mehrheitlich nicht rückbaubar sind (Denkmalschutz) und die Grundstücke durch die Stadt nicht anderweitig vermarktbar sind.

 

 

Beschluss Nr. 2010/AN/0945:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, den sogenannten Veranda-Streit in Warnemünde zu beenden.

Hierzu wird der Oberbürgermeister beauftragt, den Gutachterausschuss zu beauftragen, den Grundstückswert der sogenannten Verandengrundstücke auf die Weise abstrakt zu ermitteln, dass auf der Grundlage der maßgeblichen Bodenrichtwerte vorzunehmende Abschläge prozentual ermittelt werden.

Hierbei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte als Empfehlung zu berücksichtigen:

·     Splitterflächen,

·     Denkmalschutzvorgaben,

·     fehlende Verwertbarkeit für Dritte,

·     nicht selbstständige Nutzbarkeit der Splitterflächen,

·     abweichende Geschosszahl im Vergleich zu den dahinter liegenden Gebäuden,

·     private / gewerbliche Nutzung,

·     Überbauung (§ 912 ff. BGB) / Leihverträge,

·     Vertrauensschutz hinsichtlich vorangegangenem Verwaltungshandeln,

·     über Jahrzehnte seitens der Stadt toleriertes Gewohnheitsrecht,

·     Prozessrisiko für die Stadt.

 

Auf der Grundlage der prozentualen Abschläge ist der tatsächliche Bodenwert im Einzelfall zu ermitteln. Sollte dieser eine den Hauseigentümern nicht zumutbare Härte darstellen, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, den Kaufpreis angemessen herabzusetzen, um zu vermeiden, dass Hauseigentümer aus wirtschaftlichen Gründen ihre Häuser verkaufen müssen. Hierbei könnte den Hauseigentümern, wie in Vergleichsfällen praktiziert, grundbuchlich gesichert die Auflage erteilt werden, dass sie im Weiterverkaufsfall binnen 10 Jahren die Differenz zwischen dem von ihnen geleisteten Kaufpreis und dem Boden (Verkehrs-)Wert an die Stadt abzuführen haben.


Das Ergebnis des Gutachterausschusses ist der Bürgerschaft mitzuteilen, unter Beifügung der Begründung für die Bewertung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt