22.04.2010 - 4.4.2 Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Diskussion

Frau Jens: Auch wenn der Antrag angenommen würde, fehlt noch die Verpflichtungsermächtigung für 2011 nach der beschlossenen HH-Satzung 2010.

D. h. es muss im HH-Plan 2011 durch BS-Beschluss erneut verankert werden.

Herr Dr. Wandschneider: Der politische Mehrheitswille hat sich für den Neubau entschieden.

 

Zur eindeutigen Handhabung des inzwischen nachgereichten Änderungsantrages des Antragstellers 2010/AN/0985-02 (ÄA) bringt der Ausschuss einen weiteren Änderungsantrag 2010/AN/0985-03 (2.ÄÄ) (Anlage) ein.

 

Beschlussvorschlag:.

Der Beschlussvorschlag wird hinter „beauftragt" ersetzt durch:

 

„…die Gesamtfinanzierung für den Bau der SBZ durch die Bereitstellung des Eigenanteils im städtischen Haushalt 2011 und 2012 abzusichern und danach die erforderliche Genehmigungsplanung für die Beantragung von Städtebaufördermittel beim Land unter Einbeziehung der RGS zu veranlassen."

Daraus ergibt sich die nachstehend geänderte Fassung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gesamtfinanzierung für den Bau der SBZ durch die Bereitstellung des Eigenanteils im städtischen Haushalt 2011 und 2012 abzusichern und danach die erforderliche Genehmigungsplanung für die Beantragung von Städtebaufördermittel beim Land unter Einbeziehung der RGS zu veranlassen.

 

Votum zum Änderungsantrag des Ausschusses:

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

7

Dagegen

0

Enthaltungen

2

 

Ausschussvotum zum Antrag 2010/AN/0985 unter Berücksichtigung des eigenen Änderungsantrages:

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird hinter „beauftragt „ ersetzt durch:

 

… die Gesamtfinanzierung für den Bau der SBZ durch die Bereitstellung des Eigenanteils im städtischen Haushalt 2011 und 2012 abzusichern und die erforderliche Genehmigungsplanung für die Beantragung von Städtebaufördermittel beim Land unter Einbeziehung der RGS zu veranlassen.

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die RGS zu veranlassen, alle notwendigen Vorarbeiten für die Beantragung von Fördermitteln beim Land für die SBZ Dierkow und Toitenwinkel zu leisten und den Fördermittelantrag umgehend einzureichen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

9

Dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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