05.05.2010 - 10.2 Umwandlung des Eigenbetriebes "Klinikum Südstad...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" wird zum Ausgliederungsstichtag 01.01.2010 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt.
Die steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird beantragt.

 

2.         Die Hansestadt Rostock überträgt das Vermögen des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" als Gesamtheit einschließlich des beim Eigenbetrieb bilanzierten Grundvermögens auf die von der Hansestadt Rostock neu zu gründende „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ mit Sitz in Rostock und zwar gegen Gewährung des einzigen Geschäftsanteils an dieser Gesellschaft in Höhe von 1 Mio. EUR.
Das Stammkapital der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ beträgt 1 Mio. EUR. Soweit das bisherige Stammkapital des Eigenbetriebes die für die „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ zu erbringende Einlage auf das Stammkapital (1 Mio. EUR) über­steigt, wird der Mehrbetrag (11,5 Mio. EUR) in die Kapitalrücklage der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ eingestellt.

 

3.         Die Ausgliederung erfolgt unter Anwendung der Vorschriften der §§ 168 ff., § 123 ff. UmwG. Besondere Rechte im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG  und besondere Vorteile im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG werden nicht gewährt.

 

4.         Alle bestehenden Arbeitsverhältnisse werden von der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ nach Maßgabe des Personalüberleitungstarifvertrages (Anlage 4) unverändert fortgesetzt.

 

5.         Der Gesellschaftsvertrag der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ wird gemäß Anlage 1 beschlossen.

 

6.         Der Ausgliederungsplan/ die Ausgliederungserklärung wird gemäß Anlage 2 beschlossen.

 

7.         Der Nutzungsüberlassungsvertrag wird gemäß Anlage 5 beschlossen.

 

8.         Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Innenministerium M-V folgende Erklärung abzugeben:

„Die Hansestadt Rostock verpflichtet sich, nach Beendigung des Rechtsetzungs­verfahrens der Kommunalverfassungsnovelle in Bezug auf die neugegründete „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ einen rechtskonformen Zustand herzustellen.“

 

 

Beschluss Nr. 2009/BV/0683:

 

1.         Der Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" wird zum Ausgliederungsstichtag 01.01.2010 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt.
Die steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird beantragt.

 

2.         Die Hansestadt Rostock überträgt das Vermögen des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" als Gesamtheit einschließlich des beim Eigenbetrieb bilanzierten Grundvermögens auf die von der Hansestadt Rostock neu zu gründende „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ mit Sitz in Rostock und zwar gegen Gewährung des einzigen Geschäftsanteils an dieser Gesellschaft in Höhe von 1 Mio. EUR.
Das Stammkapital der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ beträgt 1 Mio. EUR. Soweit das bisherige Stammkapital des Eigenbetriebes die für die „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ zu erbringende Einlage auf das Stammkapital (1 Mio. EUR) über­steigt, wird der Mehrbetrag (11,5 Mio. EUR) in die Kapitalrücklage der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ eingestellt.

 

3.         Die Ausgliederung erfolgt unter Anwendung der Vorschriften der §§ 168 ff., § 123 ff. UmwG. Besondere Rechte im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG  und besondere Vorteile im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG werden nicht gewährt.

 

4.         Alle bestehenden Arbeitsverhältnisse werden von der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ nach Maßgabe des Personalüberleitungstarifvertrages (Anlage 4) unverändert fortgesetzt.
Der Personalüberleitungstarifvertrag ist entsprechend des veränderten Termins der Rechtsformänderung mit der Laufzeit von 39 Monaten zeitlich anzupassen.

 

5.         Der Gesellschaftsvertrag der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ wird gemäß Anlage 1 beschlossen.

 

6.         Der Ausgliederungsplan/ die Ausgliederungserklärung wird gemäß Anlage 2 beschlossen.

 

7.         Der Nutzungsüberlassungsvertrag wird gemäß Anlage 5 beschlossen.

 

8.         Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Innenministerium M-V folgende Erklärung abzugeben:

„Die Hansestadt Rostock verpflichtet sich, nach Beendigung des Rechtsetzungs­verfahrens der Kommunalverfassungsnovelle in Bezug auf die neugegründete „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ einen rechtskonformen Zustand herzustellen.“


Sollte das Klinikum Südstadt Rostock als GmbH nur unter wesentlicher Beteiligung eines Dritten geführt werden dürfen, ist das Klinikum wieder in einen Eigenbetrieb der Hansestadt Rostock umzuwandeln.

 

 

(- überarbeitete Anlage 1 - Gesellschaftsvertrag … und Anlage 4 - Tarifvertrag
   zur Überleitung des Personals … werden nach Fertigstellung der Niederschrift
   beim Sitzungsdienst als Anlage beigelegt
- o. g. Anlagen 2 bis 5 liegen den Fraktionen vor und der Niederschrift beim
   Sitzungsdienst als Anlage bei

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt