05.05.2010 - 10.2 Umwandlung des Eigenbetriebes "Klinikum Südstad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 05.05.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Der
Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" wird zum
Ausgliederungsstichtag 01.01.2010 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
umgewandelt.
Die steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird beantragt.
2. Die
Hansestadt Rostock überträgt das Vermögen des Eigenbetriebes "Klinikum
Südstadt Rostock" als Gesamtheit einschließlich des beim Eigenbetrieb
bilanzierten Grundvermögens auf die von der Hansestadt Rostock neu zu gründende
„Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ mit Sitz in Rostock und zwar gegen
Gewährung des einzigen Geschäftsanteils an dieser Gesellschaft in Höhe von 1
Mio. EUR.
Das Stammkapital der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ beträgt 1
Mio. EUR. Soweit das bisherige Stammkapital des Eigenbetriebes die für die
„Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ zu erbringende Einlage auf das
Stammkapital (1 Mio. EUR) übersteigt, wird der Mehrbetrag (11,5 Mio. EUR) in
die Kapitalrücklage der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“
eingestellt.
3. Die
Ausgliederung erfolgt unter Anwendung der Vorschriften der §§ 168 ff., § 123 ff. UmwG.
Besondere Rechte im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG und besondere Vorteile im Sinne von § 126
Abs. 1 Nr. 8 UmwG werden nicht gewährt.
4. Alle
bestehenden Arbeitsverhältnisse werden von der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“
nach Maßgabe des Personalüberleitungstarifvertrages (Anlage 4) unverändert
fortgesetzt.
5. Der
Gesellschaftsvertrag der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ wird
gemäß Anlage 1 beschlossen.
6. Der
Ausgliederungsplan/ die Ausgliederungserklärung wird gemäß Anlage 2
beschlossen.
7. Der
Nutzungsüberlassungsvertrag wird gemäß Anlage 5 beschlossen.
8. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Innenministerium M-V folgende
Erklärung abzugeben:
„Die Hansestadt
Rostock verpflichtet sich, nach Beendigung des Rechtsetzungsverfahrens der
Kommunalverfassungsnovelle in Bezug auf die neugegründete „Klinikum
Südstadt Rostock GmbH“ einen rechtskonformen Zustand herzustellen.“
Beschluss
Nr. 2009/BV/0683:
1. Der
Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" wird zum
Ausgliederungsstichtag 01.01.2010 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
umgewandelt.
Die steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird beantragt.
2. Die
Hansestadt Rostock überträgt das Vermögen des Eigenbetriebes "Klinikum
Südstadt Rostock" als Gesamtheit einschließlich des beim Eigenbetrieb
bilanzierten Grundvermögens auf die von der Hansestadt Rostock neu zu gründende
„Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ mit Sitz in Rostock und zwar gegen
Gewährung des einzigen Geschäftsanteils an dieser Gesellschaft in Höhe von 1
Mio. EUR.
Das Stammkapital der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ beträgt 1
Mio. EUR. Soweit das bisherige Stammkapital des Eigenbetriebes die für die
„Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ zu erbringende Einlage auf das
Stammkapital (1 Mio. EUR) übersteigt, wird der Mehrbetrag (11,5 Mio. EUR) in
die Kapitalrücklage der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“
eingestellt.
3. Die
Ausgliederung erfolgt unter Anwendung der Vorschriften der §§ 168 ff.,
§ 123 ff. UmwG. Besondere Rechte im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 7
UmwG und besondere Vorteile im Sinne von
§ 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG werden nicht gewährt.
4. Alle
bestehenden Arbeitsverhältnisse werden von der „Klinikum Südstadt
Rostock GmbH“ nach Maßgabe des Personalüberleitungstarifvertrages
(Anlage 4) unverändert fortgesetzt.
Der Personalüberleitungstarifvertrag ist entsprechend des veränderten Termins
der Rechtsformänderung mit der Laufzeit von 39 Monaten zeitlich anzupassen.
5. Der
Gesellschaftsvertrag der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ wird
gemäß Anlage 1 beschlossen.
6. Der
Ausgliederungsplan/ die Ausgliederungserklärung wird gemäß Anlage 2
beschlossen.
7. Der
Nutzungsüberlassungsvertrag wird gemäß Anlage 5 beschlossen.
8. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Innenministerium M-V folgende
Erklärung abzugeben:
„Die Hansestadt
Rostock verpflichtet sich, nach Beendigung des Rechtsetzungsverfahrens der
Kommunalverfassungsnovelle in Bezug auf die neugegründete „Klinikum
Südstadt Rostock GmbH“ einen rechtskonformen Zustand herzustellen.“
Sollte das Klinikum Südstadt Rostock als GmbH nur unter wesentlicher
Beteiligung eines Dritten geführt werden dürfen, ist das Klinikum wieder in
einen Eigenbetrieb der Hansestadt Rostock umzuwandeln.
(- überarbeitete Anlage 1 -
Gesellschaftsvertrag … und Anlage 4 - Tarifvertrag
zur Überleitung des Personals …
werden nach Fertigstellung der Niederschrift
beim Sitzungsdienst als Anlage
beigelegt
- o. g. Anlagen 2 bis 5 liegen den Fraktionen vor und der Niederschrift beim
Sitzungsdienst als Anlage bei
Anlagen zur Vorlage
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