05.05.2010 - 8.2 Anke Knitter (für den Ortsbeirat Toitenwinkel...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll


Die 1. Stellvertreterin der Präsidentin informiert, dass ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss aus der Sitzung der Bürgerschaft am 17.03.2010 mit dem Titel „Keine Veräußerungen kommunaler Flächen in Toitenwinkel für weitere Einzelhandelseinreichtungen, solange es noch Leerstand in den bereits vorhandenen Einrichtungen gibt“ vorliegt.

(Widerspruch liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 1 bei)

 

 

Zur Angelegenheit lagen/liegen vor:

- Antrag Nr. 2010/AN/0894 von Anke Knitter für den Ortsbeirat Toitenwinkel)
Keine Veräußerung kommunaler Flächen in Toitenwinkel für weitere Einzelhandelseinrichtungen

- Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2010/AN/0894-02 (SN), die mit Status „nichtöffentlich“ verteilt wurde, aber öffentlich ist


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Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, keine kommunalen Grundstücke in Toitenwinkel für die Einrichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen zu verkaufen oder auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen.

 

 

Beschluss Nr. 2010/AN/0894:

 

Keine Veräußerung kommunaler Flächen in Toitenwinkel für weitere Einzelhandels-einrichtungen, solange es noch Leerstand in den bereits vorhandenen Einrichtungen gibt

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, keine kommunalen Grundstücke in Toitenwinkel für die Einrichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen zu verkaufen oder auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen, solange es noch Leerstände in den bereits vorhandenen Einrichtungen gibt.

 

Bei Veräußerungen kommunaler Grundstücke ist entsprechend der Beschlussfassung der Bürgerschaft von März 2009 das Zentrenkonzept zu beachten und für Vorhaben außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ein konkretes Verträglichkeitsgutachten zu erstellen.
Dies gilt auch für Einzelhandelseinrichtungen bis 800 qm Verkaufsfläche.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt