08.04.2010 - 4.2 Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Wilke erläutert die Beschlussvorlage.

 

Auf Nachfrage eines Ausschussmitgliedes, wieviele Arbeitsplätze durch die Investition geschaffen werden konnten, wird durch Frau Wilke ausgeführt, dass diese notwendig war, um sowohl die vorhandenen Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neue zu schaffen. Eine scharfe Trennung ist jedoch nicht möglich. Es werden somit die aktuellen Beschäftigtenzahlen und Ausbildungsplätze aufgeführt.

 

Die Frage eines Ausschussmitgliedes wie hoch der Wert des Grundstückes sei, wird klargestellt, dass das Grundstück der Hansestadt Rostock ungeltlich durch die LGE übertragen wurde, um die Straße bauen zu können. Der Wert des Grundstückes wird als Ersatz für die nicht erhobenen Beiträge gegenüber der LGE eingesetzt.

 

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Beschluss:

 

Die Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Hansestadt Rostock, der NEPTUN Industrie GmbH, inzwischen umbenannt in NEPTUN WERFT GmbH, (Neptun Werft), der Caterpillar Motoren Rostock GmbH (Caterpillar) und der Landesgrunderwerb Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LGE) vom 18.04.2002 über die Erschließung der Grundstücke von Neptun Werft, Caterpillar und LGE (Anlage) wird beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

9

Dagegen

0

Enthaltungen

1