16.03.2010 - 3.1 Prioritätenliste der Beseitigung der Frostschäd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 16.03.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Dringlichkeitssitzung
Wortprotokoll
Herr
Matthäus erläutert die Prioritätenliste. Es wurden die größten Schäden
aufgeführt und bewertet. Zusätzlich zu den winterbedingten Schäden haben wir
jetzt die Quittung für die fehlende Wartung und Pflege der Verkehrsanlagen und
den Sanierungsstau auf Grund fehlender Haushaltsmittel erhalten. Der
Oberbürgermeister, berichtet Herr Matthäus, hat den Ministerpräsidenten
angeschrieben, um zusätzliche Mittel zu erhalten.
Herr
Giesen verweist darauf, dass die Mittel von 5,4 Mio EUR in den Haushalt
eingestellt werden müssen und nicht neben dem Haushalt laufen können. Für den
grundhaften Ausbau von Straßen muss Planungsvorlauf geschaffen werden. Herr Scheube ergänzt, dass jedem klar war,
dass 500.000 EUR auch ohne Winterschäden nicht reichen und dass seit 10 Jahren.
Zu den Deckungsquellen fordert er Vorlauf in der Verwaltung. Herr Bothur
hinterfragt einzelne Positionen und ihre Zugehörigkeit zu Vermögenshaushalt
bzw. Verwalltungshaushalt. Frau Schröder erläutert die Zugehörigkeiten und
bemerkt, dass teilweise Planungen für den grundhaften Ausbau, z.B. für die L22,
beauftragt sind. Sie geht davon aus, das bei Mittelbereitstellung die Schäden
weitestgehend im Jahr 2010 beseitigt werden können. Einige Vorhaben können bei
Beibehaltung der vorhandenen Querschnitte im beschleunigten Verfahren laufen.
Herr Bothur fordert, dass die Mittel über Haushaltskennziffern abzusichern sind
und bedauert, dass die Politik die Vernachlässigung der Verkehrsanlagen in den
letzten 5 Jahren auch unter seiner Beteiligung zugelassen hat. 16:30 Uhr, Herr
Jäger erscheint. In der weiteren Diskussion wird bemerkt, dass ein
ausgeglichener Haushalt nicht hinzubekommen sei, zumal auch die Mittelentnahme
aus dem Südstadtklinikum nicht rechtmäßig ist. Herr Giesen lässt über die
Kennziffernänderung in Vermögenshaushalt bzw. Verwaltungshaushalt als
Änderungsantrag des Bau- und Planungsausschusses abstimmen.