09.03.2010 - 5 1. Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Der OBR hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 09.03.2010 zu den ihm übergebenen Unterlagen „1. Haushaltssatzung HRO für das Haushaltsjahr 2010 mit Haushaltsplan und Anlagen

2.Investitionsprogramm der Hansestadt Rostock für die Jahre 2009 bis 2013

3. Finanzplan der Hansestadt Rostock für die Jahre 2009 bis 2013“ und „Nachtrag zur Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock 2010 mit Haushaltsplan und Anlagen

2. Investionsprogramm der Hansestadt Rostock für die Jahre 2009 bis 2013

3. Finanzplan der Hansestadt Rostock für die Jahre 2009 bis 2013“ einstimmig mit

„Abgelehnt“ votiert.

Der Umfang der übergebenen Materialien (DVD am 08.02.10; Beschlussvorlage Haushaltssatzung am 19.02.10; Haushaltssicherungskonzept am 24.02.10; Nachtrag Beschlussvorlage Haushaltssatzung am 05.03.10) ist zu groß, als dass die Mitglieder des ehrenamtlichen Gremiums OBR sich mit dem Inhalt in der zur Verfügung stehenden Zeit ausreichend vertraut machen und dazu sachkundige Diskussionen führen könnten.

Eine Bitte um Teilnahme eines kompetenten Vertreters der Kämmerei an der Diskussion wurde ablehnend beschieden, sodass die beim „Durchblättern“ des Materials aufgetretenen Fragen, Probleme, Unklarheiten usw. nicht beantwortet werden konnten.

Erschwerend kommt hinzu, dass im OBR 5 neue Mitglieder tätig sind, die sich in die Kommunalprobleme einarbeiten und bisher nicht in die Vorbereitung des Haushaltes der HRO einbezogen waren.

Grundsätzlich sollte zukünftig eine andere Verfahrensweise für Diskussionen zum Haus-

haltsplan u.ä. in den OBR angewendet werden:

             

-          allgemeine Information zum HRO-Haushalt für OBR-Mitglieder unabhängig vom

Termin der Beschlussfassung in der Bürgerschaft (planmäßige „Schulung“ der OBR)

-          rechtzeitige Vorlage der Beschlussmaterialien ca 6-8 Wochen vor Beschlusstermin in der Bürgerschaft

-          Teilnahme kompetenter Vertreter der Kämmerei an Diskussionen im OBR

(ggf. gemeinsame Diskussion mehrerer OBR ortsamtsweise)

-          Bearbeitung von Fragen, Hinweisen, Vorschlägen usw. aus den OBR-

Diskussionen durch Ämter der Stadt

                       -     Beschlussfassung durch Bürgerschaft

 

 

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Anlagen zur Vorlage