17.03.2010 - 11.8 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.09.W.28 ?Wohn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 17.03.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, der begrenzt ist:
im Norden: durch das Kleingartengebiet und den
Sammelgaragenkomplex,
im Osten: durch die Nobelstraße,
Im Süden: durch die Stadtgrenze und parallel zum
Sildemower Weg,
im Westen: durch den Feldweg zur Südwestecke des
Kleingartengebiets
soll die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.W.28 für die
„Wohnbaufläche Biestow“ aufgestellt werden.
2.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung
dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Mit
der 2. Änderung werden folgende Ziele angestrebt:
Mit der
2. Änderung des Bebauungsplans verfolgt die Hansestadt Rostock das Ziel, in
seinem zentralen Geltungsbereich die Bedingungen für die Versorgung des
Gebiets, insbesondere mit Waren des
täglichen Bedarfes, zu verbessern.
Daher soll durch eine Ausdehnung des Baufeldes bei gleichzeitigem Verzicht auf
weitere kleinteilige Bebauung eine Erweiterung des Lebensmittelmarkts
ermöglicht werden, die einen dauerhaften Bestand und Weiterbetrieb sichert.
Dies wird mit der Sicherung ausreichender Stellplätze für den Lebensmittelmarkt
verbunden.
Aufgrund nicht zweckmäßiger Festsetzungen hat sich im zentralen Bereich bislang
keine vollständige Umsetzung der Ursprungsplanung eingestellt. Neben einem
Lebensmitteldiscounter und einigen ergänzenden Wohnungen im Obergeschoss haben
sich bislang keine weiteren Nutzungen eingestellt. In der Folge droht durch
erschlossene, aber teilweise brachliegende Flächen ein städtebaulicher
Missstand zu entstehen, dem mit der vorliegenden 2. Änderung
entgegengewirkt werden soll.
Im Zuge
der Herstellung der Erschließungsanlagen sind sinnvolle, aber leicht
abweichende Lösungen gefunden worden, die durch geringfügige Änderungen am
Bebauungsplan planungsrechtlich abgesichert werden sollen. Es sollen also die
Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der in geringem Maße von den Festsetzungen des Ursprungsplans abweichenden
Verkehrsflächen angepasst werden.
(o.
g. Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 11 bei)