17.03.2010 - 11.6 Bebauungsplan Nr.09.WA.157 für das Wohngebiet ?...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Prof. Neßelmann hat sein Mitwirkungsverbot bei dieser Angelegenheit nach § 24 KV M-V angezeigt und für die Dauer der Behandlung der Angelegenheit den Sitzungssaal verlassen.

 

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung

 

- Ortsbeirat Südstadt empfiehlt Zustimmung

 

 

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Beschluss:

 

1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet „Nördlich der Tychsenstraße" hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 4 des Gesetztes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), sowie nach § 86 des Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.WA.157 für das Wohn­gebiet „Nördlich der Tychsenstraße", begrenzt im Norden durch die Kleingartenanlage „Rote Burg" e.V., im Osten durch den Rote Burg Graben, im Süden durch die Tychsen­straße und im Westen durch den Kringelgrabenpark, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

(o. g. Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 9 bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt