09.03.2010 - 4.3.11 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.09.W.28 ?Wohn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert kurz die Anpassung des B-Planes an heutige Bedürfnisse.

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Beschluss:

1.              Für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, der begrenzt ist

 

im Norden:              durch das Kleingartengebiet und den Sammelgaragenkomplex,

im Osten:              durch die Nobelstraße,

Im Süden:              durch die Stadtgrenze und parallel zum Sildemower Weg,

im Westen:              durch den Feldweg zur Südwestecke des Kleingartengebiets

 

soll die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.W.28 für die „Wohnbaufläche Biestow“ aufgestellt werden.

 

 

2.              Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

 

 

 

Mit der 2. Änderung werden folgende Ziele angestrebt:

 

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans verfolgt die Hansestadt Rostock das Ziel, in seinem zentralen Geltungsbereich die Bedingungen für die Versorgung des Gebiets, insbesondere mit Waren des täglichen Bedarfes, zu verbessern. Daher soll durch eine Ausdehnung des Baufeldes bei gleichzeitigem Verzicht auf weitere kleinteilige Bebauung eine Erweiterung des Lebensmittelmarkts ermöglicht werden, die einen dauerhaften Bestand und Weiterbetrieb sichert. Dies wird mit der Sicherung ausreichender Stellplätze für den Lebensmittelmarkt verbunden.

Aufgrund nicht zweckmäßiger Festsetzungen hat sich im zentralen Bereich bislang keine vollständige Umsetzung der Ursprungsplanung eingestellt. Neben einem Lebensmitteldiscounter und einigen ergänzenden Wohnungen im Obergeschoss haben sich bislang keine weiteren Nutzungen eingestellt. In der Folge droht durch erschlossene, aber teilweise brachliegende Flächen ein städtebaulicher Missstand zu entstehen, dem mit der vorliegenden 2. Änderung entgegengewirkt werden soll.

Im Zuge der Herstellung der Erschließungsanlagen sind sinnvolle, aber leicht abweichende Lösungen gefunden worden, die durch geringfügige Änderungen am Bebauungsplan planungsrechtlich abgesichert werden sollen. Es sollen also die Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der in geringem Maße von den Festsetzungen des Ursprungsplans abweichenden Verkehrsflächen angepasst werden.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

10

Dagegen

-

Enthaltungen

-