09.03.2010 - 4.3.9 Bebauungsplan Nr.09.WA.157 für das Wohngebiet ?...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beschlussvorlage wird ohne Diskussion zur Abstimmung gebracht.

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Beschluss:

1.              Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet „Nördlich der Tychsenstraße“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

 

2.              Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 4 des Gesetztes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), sowie nach § 86 des Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet „Nördlich der Tychsenstraße“, begrenzt im Norden durch die Kleingartenanlage „Rote Burg“ e.V., im Osten durch den Rote Burg Graben, im Süden durch die Tychsenstraße und im Westen durch den Kringelgrabenpark, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung.

 

 

3.              Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

10

Dagegen

-

Enthaltungen

-