09.03.2010 - 4.3.1 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die Vorlage und führt aus, das die Verwaltung untersuchen will, ob die Angliederung von mehr Hinterland an die Fläche an der Kaikante, für die Baurecht besteht, möglich ist. Dazu wurde im Vorfeld untersucht, welche Immissionen die anliegende Wohnbebauung zulässt, eine eingeschränkte Gewerbenutzung wäre möglich. Da Flächen mit 20 ha mit Kaikantenanschluss kaum noch vorhanden sind, wolle man auch trotz des Vorhandenseins des sensiblen Naturraumes "Laakkanal" die Tauglichkeit der Fläche untersuchen, darum gehe es beim Aufstellungsbeschluss. Herr Jäger setzt sich in Bezug auf Beeinträchtigung des Naturraumes "Laakkanal" für die Vertagung ein. Man solle bis zum Vorliegen der Standortuntersuchung zur Hafenerweiterung warten. Herr Müller gibt zu bedenken, dass bis zum Vorliegen noch viel Zeit vergehen kann. Herr Giesen lässt abstimmen: 6 Abgeordnete sind gegen die Vertagung, 4 dafür. In der weiteren Diskussion wird über die Grünausgleichsflächen für die Entwicklung solcher Gewerbeflächen, über raumordnerische Aspekte und über Alternativen zum Standort gesprochen. Herr Michaelies vom OBR erhält Rederecht und erläutert den Standpunkt des OBR.

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Beschluss:

1. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.01.GE.83 „Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ soll zum 2. Mal geändert und zusätzlich um eine ca. 27 ha große Teilfläche ergänzt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

im Norden:              durch die Nordic-Yards-Werft Warnemünde

im Osten:              durch die Unterwarnow

im Süden:              durch Groß Klein Dorf

im Westen:              durch die Werftallee

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

              Die ca. 27 ha große Fläche des geschützten Landschaftsbestandteils „Feuchtgebiet am Laakkanal“, die vom Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans zwar weitgehend umschlossen, aber bislang planungsrechtlich ausgespart blieb, soll nunmehr angesichts notwendiger Flächenangebote für Industrieansiedlungen für die Überbauung als gewerbliche Baufläche vorbereitet werden.

 

 

 

              Zu diesem Zweck muss der Schutzstatus des geschützten Landschaftsbestandteiles  "Feuchtgebiet Am Laakkanal" in einem parallelen naturschutzrechtlichen Verfahren aufgehoben werden.

 

              Gleichzeitig werden die bauplanungs- und immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans überprüft und in Form der 2. Änderung an die Erfordernisse der aktuellen Entwicklungen angepasst.

 

3.              Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.  Die Auswirkungen der Planung auf  besonders geschützte Arten  nach § 42 BNatSchG  werden  in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht. 

             

4.              Bereits aufgrund des Umfangs der Ergänzung mit gewerblichen Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die Auswirkungen der Planung auf  besonders geschützte Arten  nach § 42 BNatSchG  werden  in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht. 

             

5.              Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen der Ansiedlung weiterer Gewerbe- und Industriebetriebe angesichts von Wohnbebauung und Kleingärten in der näheren Umgebung wird eine schalltechnische Untersuchung vorgenommen.

             

6.              Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

6

Dagegen

4

Enthaltungen

-