09.03.2010 - 4.2.1 Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorp...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Gründel erläutert die Historie und den Inhalt des Vertrages. Weiterhin geht sie auf die Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen vor Ort ein. In der Diskussion wird hinterfragt, warum die Vereinbarung aus dem Jahre 2002 jetzt behandelt wird. In Abhängikeit von Bautätigkeit, Förderung, Verwendungsnachweis und Gremienvorbehalt wird die Vereinbarung jetzt dem Hauptausschuss vorgelegt.

Auf Nachfrage erläutert Frau Gründel, dass auf die Umlegung der Erschließungskosten verzichtet werden kann, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt und dies liegt hier vor, weil wirtschaftfördernde Ziele umgesetzt wurden. Mit der Standortentwicklung wurden Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen, die Zulieferindustrie mit Aufträgen versorgt usw. Herr Bothur möchte vor Stimmabgabe über die Unternehmensentwicklung und die Arbeits- und Ausbildungsplatzbilanz informiert werden. Dem schließt sich der Bau- und Planungsausschuss an. Frau Gründel sagt die Informationen zu.

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Beschlussvorschlag:

Die Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Hansestadt Rostock, der NEPTUN Industrie GmbH, inzwischen umbenannt in NEPTUN WERFT GmbH, (Neptun Werft), der Caterpillar Motoren Rostock GmbH (Caterpillar) und der Landesgrunderwerb Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LGE) vom 18.04.2002 über die Erschließung der Grundstücke von Neptun Werft, Caterpillar und LGE (Anlage) wird beschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig, mit 10 Ja-Stimmen, wird die Vorlage vertagt auf den 06.04.2010