16.02.2010 - 3.1 Änderung der Ortsamtsbereiche
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Ortsbeirat Hansaviertel (9)
- Datum:
- Di., 16.02.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
Wortprotokoll
Hr.
Friederich:
>
Standorte der OÄ werden in der BV nicht
festgeschrieben
>
Frage nach der personellen Zumutbarkeit bei 10 verbleibenden OBR in HRO
Hr.
Grotkopp:
>
unser OA-Bereich hätte nach der BV den höchsten Einwohneranteil
> KTV
möchte am alten Standort verbleiben
Hr. Groth:
> Standorte der OÄ ist nicht
Bestandteil der BV
> finanz. Einsparungen sollen erzielt werden
Hr.
Nielebock:
>
Reduzierung der OÄ ist bereits beschlossen
>
Einsparungen durch Raummieten/Personal belaufen sich auf ca . 200.000 €
Hr. Cornelius:
> Der OBR HV hat bereits in seiner Sitzung vom 15.09.2009 dem vorgelegten
Entwurf
der zukünftigen Struktur der 5
Ortsamtsbereiche zugestimmt. Gleichzeitig wurde die
fehlende Darstellung der dadurch
resultierenden Einsparungen eingefordert.
In der heutigen Beschlussvorlage
fehlen diese Aussagen wieder. Außerdem sind die
Standorte nur nachrichtlich
dargestellt.
Damit manifestiert sich der Eindruck,
dass für die Neuordnung der Ortsamtsbereiche, die
der Kosteneinsparung dienen soll,
nicht alle Bedingungen geklärt sind und damit der Erfolg
dieser Maßnahme gefährdet ist.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Die
Bürgerschaft beschließt die Änderung der Ortsamtsbereiche wie folgt:
OA-
Bereich: Nordwest 1
Ortsteile:
1 bis 7, 9, 12 (Seebad Warnemünde, Rostock- Heide, Groß Klein, Schmarl)
OA-
Bereich: Nordwest 2
Ortsteile:
8, 10, 11 (Lichtenhagen, Lütten Klein, Evershagen)
OA-
Bereich: West
Ortsteile:
13 bis 16 (Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt/Stadtweide, KTV)
OA-
Bereich: Mitte
Ortsteile:
17 bis 20 (Südstadt, Biestow, Stadtmitte, Brinckmansdorf)
OA-
Bereich: Ost
Ortsteile:
21 bis 31 (Dierkow-Neu, Dierkow-Ost, Dierkow-West, Toitenwinkel,
Gehlsdorf,
Rostock-Ost (OT 26-31)
2. Die
Hauptsatzung ist entsprechend zu ändern.