27.01.2010 - 10.10.5 Dr. Steffen Wandschneider (für den Ausschuss fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:


Zur vorzusehenden Dachneigung ist in den textlichen Festlegungen (Teil B) die Formulierung des Punktes 14.1 zu ändern:

„Hierzu gilt bei der Südausrichtung der Dachflächen als Sattel-, Pult- oder Flachdach eine Dachneigung von maximal 17°.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt