27.01.2010 - 10.7 Bebauungsplan Nr. 01.W.165 für das Wohngebiet ?...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 02.12.2009 in den Bau- und Planungsausschuss und den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung überwiesen)

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage und Ablehnung zum Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0599-01 (ÄA)

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage und Ablehnung zum Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0599-01 (ÄA)

- Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen hatte bereits Zustimmung zur Beschluss­vorlage empfohlen

 

Frau Dr. Bachmann nimmt zum o. g. Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0599-01 (ÄA) Stellung und gibt für den Fall der Ablehnung des Änderungsantrages zu Protokoll, dass zu sichern ist, dass bei der Bearbeitung des Bebauungsplanes die Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpom­mern (RL-RREP), herausgegeben vom Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung im Juli 2006, eingehalten wird.

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Beschluss:

 

1. Für ein Gebiet am westlichen Teil des Stolteraer Weges im Ortsteil Diedrichshagen soll der Bebauungsplan Nr. 01.W.165 für das Wohngebiet „Nördlich des Stolteraer Wegs“ aufgestellt werden.

Das Gebiet wird begrenzt:

- im Osten durch die Grundstücke Stolteraer Weg Nr. 33 a, Waldweg 10 a und 10 b,

- im Westen durch den Waldweg in Richtung Wilhelmshöhe,

- im Süden durch den Stolteraer Weg und

- im Norden, ab einer Tiefe von ca. 60 m parallel zum Stolteraer Weg, durch Ackerflächen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 11/2, 11/3, 12 und 13 der Flur 1 der Gemarkung Diedrichshagen in einer Größe von ca. 2 ha.

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung schaffen.
Aufgrund der hohen Sensibilität des Raumes (Küstennähe, Tourismusraum, FFH-Nähe, angrenzendes Landschaftsschutzgebiet) soll eine qualitätsvolle, großzügige Bebauungs­struktur entstehen. Als nördliche Grenze der Ortslage zum Landschaftsraum ist die grün­ordnerische Einbindung besonders zu beachten.

 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschafts­pflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung erfolgen.

 

(Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 10 bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt