27.01.2010 - 10.7 Bebauungsplan Nr. 01.W.165 für das Wohngebiet ?...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.7
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 27.01.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 02.12.2009 in den Bau- und
Planungsausschuss und den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung überwiesen)
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage und Ablehnung zum Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0599-01 (ÄA)
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage und Ablehnung zum Änderungsantrag Nr.
2009/BV/0599-01 (ÄA)
- Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen hatte bereits Zustimmung
zur Beschlussvorlage empfohlen
Frau Dr. Bachmann nimmt zum o.
g. Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0599-01 (ÄA) Stellung und gibt für den Fall der
Ablehnung des Änderungsantrages zu Protokoll, dass zu sichern ist, dass
bei der Bearbeitung des Bebauungsplanes die Richtlinie zum Zwecke der
Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in
Mecklenburg-Vorpommern (RL-RREP), herausgegeben vom Ministerium für Arbeit,
Bau und Landesentwicklung im Juli 2006, eingehalten wird.
Beschluss:
1. Für ein Gebiet am westlichen Teil des Stolteraer Weges im Ortsteil
Diedrichshagen soll der Bebauungsplan Nr. 01.W.165 für das Wohngebiet
„Nördlich des Stolteraer Wegs“ aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
- im Osten durch die Grundstücke Stolteraer Weg Nr. 33 a, Waldweg 10 a und 10 b,
- im Westen durch den Waldweg in Richtung Wilhelmshöhe,
- im Süden durch den Stolteraer Weg und
- im Norden, ab einer Tiefe von ca. 60 m parallel zum Stolteraer Weg, durch Ackerflächen.
Der
Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 11/2, 11/3, 12
und 13 der Flur 1 der Gemarkung Diedrichshagen in einer Größe von ca. 2
ha.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der
Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung
schaffen.
Aufgrund der hohen Sensibilität des Raumes (Küstennähe, Tourismusraum,
FFH-Nähe, angrenzendes Landschaftsschutzgebiet) soll eine qualitätsvolle,
großzügige Bebauungsstruktur entstehen. Als nördliche Grenze der Ortslage zum
Landschaftsraum ist die grünordnerische Einbindung besonders zu beachten.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung erfolgen.
(Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 10 bei)