14.01.2010 - 4.7 Klarstellungsbeschluss zum Bürgerschaftsbeschlu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2009/BV/0333 vom 07.10.2009 wird wie folgt ergänzt:

„Antragsberechtigt für den einmaligen Zuschuss sind Studierende, die zum Wintersemester 2009/2010 (Stichtag: 01.09.2009) ihre Haupt- oder alleinige Wohnung erstmalig in der Hansestadt Rostock genommen haben bzw. nehmen.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

10

Dagegen

0

Enthaltungen

0