14.01.2010 - 4.1 Personalüberleitung der Mitarbeiter des Amtes V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Dr. Melzer erläutert die Notwendigkeit der das Volksstheater betreffenden  Beschlussvorlagen. Es geht insbesondere um die Absicherung der zukünftigen Leistungsfähigkeit.

 

Herr Leonard und Herr Nissen erläutern die Vorteile einer GmbH-Bildung. Die Altersversorgung des bis zur Überleitung beim Volkstheater beschäftigten Personals ist über die Zusatzversorgungskasse gesichert. Künftige Beiträge sind von der GmbH an diese Kasse zu zahlen. Bei einer Insolvenz würde das Personal, was bis zur Überleitung beim Volkstheater beschäftigt war, wieder Personalbestandteil der Hansestadt Rostock werden. Die Mitarbeiter können einer Überleitung widersprechen. Es muss dann seitens der Hansestadt Rostock entschieden werden, ob diese Beschäftigten bei ihr weiter beschäftigt werden könnten oder ob andere personalrechtliche Maßnahmen erfolgen müssten.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestätigt den Inhalt des zwischen Amt 46/Volkstheater Rostock und der Volkstheater Rostock GmbH ausgehandelten dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Personalüberleitungsvertrag

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

10

Dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage