02.12.2009 - 8.3 Dr. Christel-Katja Fuchs (für die Fraktion Rost...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 02.12.2009
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
(wurde
in der Sitzung der Bürgerschaft am 04.11.2009 in den Jugendhilfeausschuss zur
erneuten Behandlung überwiesen)
- Jugendhilfeausschuss empfiehlt Zustimmung zum Antrag mit
Änderungsantrag Nr. 2009/AN/0611-01-ÄA
Frau Niemeyer nimmt zum Antrag Stellung.
Eine
weitere Stellungnahme erfolgt durch Frau Friederich zum Änderungsantrag
Nr.
2009/AN/0611-03 (ÄA).
Herr
Jaeger spricht sich zustimmend zum Antrag sowie zum Änderungsantrag Nr.
2009/AN/0611-03 (ÄA) aus.
Ebenfalls
nimmt Frau Jahnel im Namen der CDU-Fraktion zustimmend zum Änderungsantrag Nr.
2009/AN/0611-03 (ÄA) Stellung.
Weiterhin
spricht sich Frau Lehnert zustimmend zum Antrag aus.
Des
Weiteren nimmt Frau Naujoks für die Fraktion der SPD zustimmend zum Antrag
sowie zum Änderungsantrag Nr. 2009/AN/0611-01 (ÄA) Stellung.
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bildung eines Jugendbeirates für die
Hansestadt Rostock zu veranlassen.
In Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss ist eine entsprechende Satzung zu
erarbeiten und der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im April 2010 zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Die Satzung sollte mindestens folgende Rechte und Pflichten für den
Jugendbeirat enthalten:
- Er ist über alle
wichtigen Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, zu informieren.
- Sein/e Vorsitzende/r wird als beratendes Mitglied
in den Jugendhilfeausschuss und den Unterausschuss für Jugendhilfeplanung
aufgenommen.
- Sein/e
Vorsitzende/r erhält Rederecht in der Bürgerschaft und ihren Ausschüssen.
- Er vertritt die Interessen der Jugendlichen
gegenüber der Bürgerschaft und dem Oberbürgermeister.
- Er
beschäftigt sich mit Anregungen, Wünschen und Beschwerden der Jugendlichen.
Die Mitglieder des Jugendbeirates werden durch eine Wahlversammlung
legitimiert.
Die
Hauptsatzung und die Satzung des Jugendamtes sind entsprechend anzupassen.
Beschluss Nr. 2009/AN/0611:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bildung eines Jugendbeirates für die
Hansestadt Rostock zu veranlassen und dem Jugendhilfeausschuss in seiner
Sitzung im April 2010 einen Vorschlag bezüglich der Bildung vorzulegen.
Der Rostocker Stadtjugendring wird gebeten, diesen Prozess zu begleiten.