02.12.2009 - 9.4 Bebauungsplan Nr. 01.W.166 für das Wohngebiet ?...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 02.12.2009
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
- Bau-
und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur
Beschlussvorlage
und Ablehnung zum Anliegen des
Änderungsantrages Nr. 2009/BV/0601-01 (ÄA)
-
Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen empfiehlt Zustimmung zur
Beschlussvorlage
Herr
Giesen (Vorsitzender des Bau- und Planungsausschusses) legt die zustimmende
Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses zur Beschlussvorlage dar und
spricht sich gegen das Anliegen des Änderungsantrages Nr. 2009/BV/0601-01 (ÄA)
aus.
Frau Dr.
Bachmann bringt den o. g. Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0601-01 (ÄA) ein und gibt
für den Fall der Ablehnung des Änderungsantrages zu Protokoll, dass zu
versichern ist, dass bei der Bearbeitung des
Bebauungsplans die Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder
Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern
(RL-RREP), herausgegeben vom Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung
im Juli 2006, eingehalten wird.
Beschluss:
1. Für ein Gebiet südlich
der westlichen Ortslage Diedrichshagens soll der Bebauungsplan Nr. 01.W.166 für
das Wohngebiet „Am Golfplatz“ aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
- im Osten durch die Grundstücke Doberaner Landstraße 2 - 7, einschließlich des
Diedrichshäger Baches,
- im Westen durch den Bebauungsplan Nr. 01.Golf.145 „Golfplatz
Diedrichshagen/
Elmenhorst“, sowie die
Grundstücke Stolteraer Weg 40, 40a ,
- im Norden überwiegend durch die Grundstücke der 1. und 2. Bebauungsreihe des
in West-Ost-Richtung verlaufenden
Stolteraer Weges,
- im Süden durch eine gedachte Linie parallel zum westlichen Stolteraer Weg
in Höhe südlicher Grenzen der
Wohngrundstücke im Sonnenblumenweg.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. Teile der unbebauten Flurstücke
109, 121, 122, 131, 249, 250 und 251 sowie diverse mit Wochenend- und
Einfamilienhäusern bebaute Flurstücke am und südlich des Diedrichshäger Baches
in der Flur 2 der Gemarkung Diedrichshagen in einer Größe von ca. 12 ha.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans
soll der Bebauungsplan sowohl die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine neue Wohnbebauung schaffen, als auch eine
bauplanungsrechtlich ordnende Überprüfung der zahlreichen nördlich angrenzenden
Wochenendgrundstücke im Hinblick auf ihre künftige Eignung und Nutzung zu Wohnzwecken
bewirken.
Aufgrund der hohen Sensibilität des Raumes (Küstennähe, Tourismusraum,
FFH-Nähe, angrenzendes Landschaftsschutzgebiet) soll eine qualitätsvolle,
großzügige Bebauungsstruktur entstehen. Als südliche Grenze der Ortslage zum
Landschaftsraum ist die grünordnerische Einbindung besonders zu beachten.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange
des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu
erarbeiten.
4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung erfolgen.
5. Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens ist die
Grenze des LSG „Diedrichshäger Land“ entsprechend der
Bebauungsplanfestsetzungen zu korrigieren.
(Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 5 bei)