02.12.2009 - 9.4 Bebauungsplan Nr. 01.W.166 für das Wohngebiet ?...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

  und Ablehnung zum Anliegen des Änderungsantrages Nr. 2009/BV/0601-01 (ÄA)

 

- Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

 

 

Herr Giesen (Vorsitzender des Bau- und Planungsausschusses) legt die zustimmende Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses zur Beschlussvorlage dar und spricht sich gegen das Anliegen des Änderungsantrages Nr. 2009/BV/0601-01 (ÄA) aus.

 

Frau Dr. Bachmann bringt den o. g. Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0601-01 (ÄA) ein und gibt für den Fall der Ablehnung des Änderungsantrages zu Protokoll, dass zu versichern ist, dass bei der Bearbeitung des Bebauungsplans die Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vor­pommern (RL-RREP), herausgegeben vom Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwick­lung im Juli 2006, eingehalten wird.

 

 

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Beschluss:

 

1. Für ein Gebiet südlich der westlichen Ortslage Diedrichshagens soll der Bebauungsplan Nr. 01.W.166 für das Wohngebiet „Am Golfplatz“ aufgestellt werden.

Das Gebiet wird begrenzt:

- im Osten durch die Grundstücke Doberaner Landstraße 2 - 7, einschließlich des
  Diedrichshäger Baches,
- im Westen durch den Bebauungsplan Nr. 01.Golf.145 „Golfplatz Diedrichshagen/
  Elmenhorst“, sowie die Grundstücke Stolteraer Weg 40, 40a ,
- im Norden überwiegend durch die Grundstücke der 1. und 2. Bebauungsreihe des
  in West-Ost-Richtung verlaufenden Stolteraer Weges,
- im Süden durch eine gedachte Linie parallel zum westlichen Stolteraer Weg
  in Höhe südlicher Grenzen der Wohngrundstücke im Sonnenblumenweg.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. Teile der unbebauten Flurstücke 109, 121, 122, 131, 249, 250 und 251 sowie diverse mit Wochenend- und Einfamilienhäusern bebaute Flurstücke am und südlich des Diedrichshäger Baches in der Flur 2 der Gemarkung Diedrichshagen in einer Größe von ca. 12 ha.

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan sowohl die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Wohnbebauung schaffen, als auch eine bauplanungsrechtlich ordnende Überprüfung der zahlreichen nördlich angrenzenden Wochenendgrundstücke im Hinblick auf ihre künftige Eignung und Nutzung zu Wohn­zwecken bewirken.
Aufgrund der hohen Sensibilität des Raumes (Küstennähe, Tourismusraum, FFH-Nähe, angrenzendes Landschaftsschutzgebiet) soll eine qualitätsvolle, großzügige Bebauungs­struktur entstehen. Als südliche Grenze der Ortslage zum Landschaftsraum ist die grün­ordnerische Einbindung besonders zu beachten.

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Land­schaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung erfolgen.

5. Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens ist die Grenze des LSG „Diedrichshäger Land“ entsprechend der Bebauungsplanfestsetzungen zu korrigieren.


(Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 5 bei)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt