19.11.2009 - 4.1 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Jurkschat erläutert die Beschlussvorlage und geht dabei auf rechtliche Grundlagen ein.

 

Frau Bade ergänzt, dass die Förderrichtlinie in enger Abstimmung zwischen dem Amt für Kultur und Denkmalpflege, der Kämmerei, dem Rechnungsprüfungsamt und dem Rechtsamt entstanden sei und gewisse Formulierungen, den Vorgaben von Geschäftsanweisung und Zuwendungsrecht geschuldet seien. Die Notwendigkeit dieser Richtlinie sei in der "Geschäftsanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen" festgeschrieben. Zuwendungen dürfen danach nur noch bei Vorliegen einer fachspezifischen Förderrichtlinie veranschlagt werden.

 

Frau Dr. Fuchs und Frau Dr. Bacher halten die Richtlinie für praktikabel.

Auf Nachfrage von Frau Dr. Fuchs zu Punkt 4.1.2. gibt Frau Bade einen kurzen Sachstand zum Thema Zuwendungsvertrag bzw. Zielvereinbarung.

 

Herr Prof. Dr. Neßelmann spricht sich gegen die Vorlage aus. Er verweist auf die Anmerkungen von Frank Schröder zu der Vorlage aus dem Frühjahr 2009 und kritisiert, dass die Verwaltung diese Hinweise nicht in die Vorlage eingearbeitet habe.

 

Herr Ludwig schließt sich den Anmerkungen von Prof. Dr. Neßelmann an und fragt ebenfalls nach, warum die Verwaltung nicht auf die Forderungen von Herrn Schröder eingegangen sei.

 

Durch die Vertreter der Verwaltung wird hierzu erläutert, dass es sich bei dem Papier von Frank Schröder nicht um ein offizielles Papier der CDU-Fraktion handle (kein Absender, keine Unterschrift vorhanden). Änderungswünsche einzelner Personen könne die Verwaltung nicht in eine vom Oberbürgermeister unterzeichnete Beschlussvorlage einarbeiten. Es gäbe für die Fraktionen die Möglichkeit Änderungsanträge zu stellen.

Um Unklarheiten zu beseitigen, beabsichtigt die Verwaltung, dem Hinweis von Herrn Schröder und der freien Kulturträger zu entsprechen und folgende redaktionelle Änderung in der Richtlinie vorzunehmen:

 

Punkt 4.1.1 Projektförderung

eingefügt wird das Wort "Personalkosten", Der Satz heißt ergänzt also:

 

Zuwendungsfähig sind die unmittelbar projektbezogenen Ausgaben wie Personalkosten, Honorare,........Gemeinkosten.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dieser redaktionellen Änderung mehrheitlich zu.

 

Herr Prof. Dr. Neßelmann stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage zu vertagen, damit seine Fraktion Gelegenheit habe, offiziell Änderungen einzubringen.

Herr Ludwig schließt sich dem Antrag an, da er Verbesserungsbedarf bei der Richtlinie sieht.

 

Frau Schulz lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen:

 

Votum:  Ja: 3, Nein: 6, Enth.: 0        Abgelehnt!

 

Frau Schulz beantragt Rederecht für Ralph Kirsten von der AG Freie Kulturträger.

 

Die Ausschussmitglieder votieren einstimmig für die Erteilung des Rederechts für Herrn Kirsten.

 

Herr Kirsten äußert, dass die Freien Kulturträger zunächst einige Bedenken zu einzelnen Punkten der Förderrichtlinie gehabt hätten. Diese konnten aber im Gespräch mit Frau Bade ausgeräumt werden, daher habe man sich in die Diskussion der Richtlinie auch nicht weiter eingebracht. Man habe Vertrauen in die Arbeit des Kulturamtes und begrüße die redaktionelle Änderung zu Punkt 4.1.1, die Unklarheiten ausräume.

 

Die Vertreter der Verwaltung erläutern auf Nachfragen von Herrn Prof. Neßelmann und Herrn Ludwig einige Punkte der Richtlinie (vorfristiger Maßnahmebeginn, Anwendung Landesreisekostenrecht, Kreis der Zuwendungsberechtigten, Eigenanteil der Antragsteller, warum keine Rostock-Beschränkung).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung durch die Hansestadt Rostock.

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Frau Schulz läßt über die Förderrichtlinie abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

7

Dagegen

2

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage