27.10.2009 - 7.1 Informationen zum Entwurf des Regionalen Raumen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Di., 27.10.2009
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr
Schäde stellt die
Schwerpunkte des Entwurfs vom Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres
Mecklenburg/Rostock (RREP MM/R), (Zweites Beteiligungsverfahren) mittels Polylux und Folien vor:
- Die Verbandsversammlung des
Regionalen Planungsverband hat in ihrer Sitzung am 28.05.09 den überarbeiteten
2. Entwurf des RREP MMR beschlossen
- Seit Juli 2009 stehen uns die
Materialien zum 2. Beteiligungsverfahren zur Verfügung.
- Im August 2009 wurde das
Verfahren offiziell eröffnet und an den Auslegungsorten der HRO öffentlich
ausgelegt
- Vorliegende Materialien zum
Verfahren und Umweltbericht zum Entwurf wurden durch die Hansestadt
Rostock und deren Fachämter, einschließlich der beteiligten
Tochterunternehmen „Rostock Business“ und HERO geprüft –
Ergebnis sind 13 Kapitel mit Hinweisen zur grundsätzlichen Verfahrensweise
mit Umweltbericht zu berücksichtigen
- Erläuterung der
Standortanforderungen und Standortvorsorge für die wirtschaftliche
Entwicklung im Rostocker Seehafen Ost, Rostocker Seehafen Mitte, Rostocker
Seehafen West, Bentwisch, Poppendorf Nord, Dummerstorf und Güstrow Ost. In
den Vorbehaltsgebieten sollen Flächen zur weiteren gewerblichen und
industriellen Entwicklung vorbereitet werden. Die in offener Schraffur
(lt. Karte) dargestellten Vorbehaltsgebiete Gewerbe/ Industrie sind
Untersuchungsräume, die aktuell und gutachterlich geprüft werden.
Auszug
aus dem Masterplan Güterverkehr und Logistik Deutschland (2007/08)
Prognose Seehäfen 2025 (in Mio. t)
IST 2004 2025 %
Rostock 21,2 51,9 244,8
Lübeck 26,7 64,4 241,2
Hamburg 114,5 336,7 294,1
(Quelle: Planco Essen)
- weitere
geplante Terminkette der Neuauffstellung des RREP
Nach der
Abwägung der Stellungnahmen aus dem 2. Beteiligungsverfahren:
- November 2009-März 2010: Abschließende Überarbeitung
des Entwurfs des RREP mit abschließender Fertigstellung des Umweltberichts
und Erstellung der zusammenfassenden Umwelterklärung
- Mai/Juni 2010:-Beschluss der
Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes zum RREP
(Genehmigungsverfahren)
- IV. Quartal 2010: Verbindlicherklärung durch
Landesverordnung, Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt mit
Veröffentlichung der zusammenfassenden Umwelterklärung im Amtsblatt
Ein 3.
Beteiligungsverfahren kann gegenwärtig noch nicht ausgeschlossen werden.
Diskussionsschwerpunkte
der Bürger:
- Es fehlt die genaue
Beschreibung der Lage der Vorbehaltsgebiete für Industrie und Gewerbe im
Seehafenumland
- Lt. Umweltbericht der
betroffenen Gebiete liegt eine hohe Belastung für Mensch, Tier, Flora und
Fauna vor
- Schutz der Bürger vor
Umweltbelastungen und Schadensmöglichkeiten ist nicht gegeben
- Schon jetzt dürften einige
Firmen nicht im Hafen angesiedelt sein
- Es sollten erschlossene Gewerbe
und Industrieflächen genutzt werden
- Es besteht auch die Gefahr,
dass das eigene Haus mit Grundstück an Wert verliert, Entschädigungsklagen
sind dann unumgänglich
- Ackerflächen werden überplant
- Nordöstliche Teil von Rostock (Nienhagen)
ist dann kein Stadtdorf mehr, da ist die Hafennähe, GVZ, Mönchhägener
Industriegebiet und nördlich das Gewerbegebiet
- Protest zur Einbeziehung der
Swinskuhlen in die Untersuchungsräume
- Angst der Einwohner vor
Enteignung
Hinweis:
Änderung / Ergänzung in der folgenden Niederschrift (24.11.09)
Herr
Westphal:
- Öffentliche Auslegung auch im
Ortsamt 8
- Hinweise bzw. Einwendungen
können noch bis zum 30.10.09 abgegeben werden
Herr
Hollmann stellt die
vorliegende Stellungnahme vor:
Der OBR Gehlsdorf / Nordost lehnt die Planung des
Raumentwicklungsprogramms (2.
Beteiligungsverfahren) für die Vorhaltegebietsflächen für Industrie und Gewerbe
für die Bereiche Rostock-Seehafen Ost, Rostock-Seehafen Mitte und
Rostock-Seehafen West ab.
Die
Vorlage des 2. Beteiligungsverfahren weist Flächen für Industrie und Gewerbe
aus, die im Raum Krummendorf, Hinrichsdorf, Nienhagen, Peez, Stuthof und
Langenort die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. Es werden Ortsteile,
geschützte Landschaftsgebiete und Kompensationsflächen überplant. Teilweise
werden Wohngrundstücke in erheblicher Anzahl von Industrieflächen beansprucht.
Eine konkrete Grenze der Gebiete ist nicht erkennbar. Der Flächennutzungsplan
der Hansestadt Rostock, der vor wenigen Jahren vom Bauministerium genehmigt
wurde, wird nicht berücksichtigt.
Die Planung widerspricht dem Umweltschutz in hohem Maße. Das
Umweltgutachten weist für diese Flächen ein hohes bis sehr hohes
Konfliktpotential aus. s. Anlage I
Aus der Machbarkeitsstudie sind nur sehr kleine Flächen, die
nicht konfliktbelastet sind, ersichtlich. Wenn die Pufferzonen zu den
Wohngebieten eingehalten werden, bleibt praktisch keine nennenswerte Fläche für
Industrieansiedlungen übrig.
Der OBR weist darauf hin, dass an den Autobahnen A19 und A20
nicht genutzte Flächen zur Verfügung stehen, die in erster Linie in Betracht zu
ziehen sind. Es handelt sich bei der Planung um Industrie- und Gewerbeflächen
und nicht um Hafenflächen. Für den Bedarf von Industrie und Gewerbe
stehen anderswo genügend Flächen zur Verfügung, die bereits erschlossen, bisher
ungenutzt sind und weniger Konfliktpotential bieten, wie z.B. Laage.
Der Flächenbedarf des Hafens für maritime Wirtschaft ist
nicht konkret untersetzt. Der Hafenrahmenplan weist ausreichende Flächen im
Hafen aus Der Bund erwartet von den Ländern und Kommunen, dass sie bei der
Raumplanung von hafen- und hafennahen
Flächen den zukünftigen Raumbedarf der Häfen ebenso berücksichtigten wie Umwelt-,
Klima- und Sozialbelange. Diese Erwartungen werden in keiner Weise
berücksichtigt. (s. S. 39 Abs. 6 RREP)
In der
Abwägungsdokumentation zum 1. Beteiligungsverfahren Seite 19 wird
fälschlicherweise behauptet, der OBR hätte der Vorlage zugestimmt. Das entspricht nicht der
Wahrheit. Der OBR Gehlsdorf / Nordost hat die Vorlage in der OBR-Sitzung am
14.04.08 einstimmig abgelehnt.
Herr
Hollmann bringt die
vorliegende Stellungnahme des Ortsbeirates zur Abstimmung
Änderungen/Ergänzungen
zum TOP 7.1. im Folgeprotokoll – 24.11.2009 im TOP 3