27.10.2009 - 7.1 Informationen zum Entwurf des Regionalen Raumen...

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Wortprotokoll

Herr Schäde stellt die Schwerpunkte des Entwurfs vom Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock (RREP MM/R), (Zweites Beteiligungsverfahren)  mittels Polylux und Folien vor:

  • Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverband hat in ihrer Sitzung am 28.05.09 den überarbeiteten 2. Entwurf des RREP MMR beschlossen
  • Seit Juli 2009 stehen uns die Materialien zum 2. Beteiligungsverfahren zur Verfügung.
  • Im August 2009 wurde das Verfahren offiziell eröffnet und an den Auslegungsorten der HRO öffentlich ausgelegt
  • Vorliegende Materialien zum Verfahren und Umweltbericht zum Entwurf wurden durch die Hansestadt Rostock und deren Fachämter, einschließlich der beteiligten Tochterunternehmen „Rostock Business“ und HERO geprüft – Ergebnis sind 13 Kapitel mit Hinweisen zur grundsätzlichen Verfahrensweise mit Umweltbericht zu berücksichtigen
  • Erläuterung der Standortanforderungen und Standortvorsorge für die wirtschaftliche Entwicklung im Rostocker Seehafen Ost, Rostocker Seehafen Mitte, Rostocker Seehafen West, Bentwisch, Poppendorf Nord, Dummerstorf und Güstrow Ost. In den Vorbehaltsgebieten sollen Flächen zur weiteren gewerblichen und industriellen Entwicklung vorbereitet werden. Die in offener Schraffur (lt. Karte) dargestellten Vorbehaltsgebiete Gewerbe/ Industrie sind Untersuchungsräume, die aktuell und gutachterlich geprüft werden.

 

Auszug aus dem Masterplan Güterverkehr und Logistik Deutschland (2007/08)

            Prognose Seehäfen 2025 (in Mio. t)

                                    IST 2004                     2025                            %

Rostock                       21,2                             51,9                             244,8

Lübeck                                    26,7                             64,4                             241,2

Hamburg                     114,5                           336,7                           294,1

                                                     (Quelle: Planco Essen)

 

- weitere geplante Terminkette der Neuauffstellung des RREP

Nach der Abwägung der Stellungnahmen aus dem 2. Beteiligungsverfahren:

  • November 2009-März 2010: Abschließende Überarbeitung des Entwurfs des RREP mit abschließender Fertigstellung des Umweltberichts und Erstellung der zusammenfassenden Umwelterklärung
  • Mai/Juni 2010:-Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes zum RREP (Genehmigungsverfahren)
  • IV. Quartal 2010: Verbindlicherklärung durch Landesverordnung, Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt mit Veröffentlichung der zusammenfassenden Umwelterklärung im Amtsblatt

Ein 3. Beteiligungsverfahren kann gegenwärtig noch nicht ausgeschlossen werden.

 

 

Diskussionsschwerpunkte der Bürger:

  • Es fehlt die genaue Beschreibung der Lage der Vorbehaltsgebiete für Industrie und Gewerbe im Seehafenumland
  • Lt. Umweltbericht der betroffenen Gebiete liegt eine hohe Belastung für Mensch, Tier, Flora und Fauna vor
  • Schutz der Bürger vor Umweltbelastungen und Schadensmöglichkeiten ist nicht gegeben
  • Schon jetzt dürften einige Firmen nicht im Hafen angesiedelt sein
  • Es sollten erschlossene Gewerbe und Industrieflächen genutzt werden
  • Es besteht auch die Gefahr, dass das eigene Haus mit Grundstück an Wert verliert, Entschädigungsklagen sind dann unumgänglich
  • Ackerflächen werden überplant
  • Nordöstliche Teil von Rostock (Nienhagen) ist dann kein Stadtdorf mehr, da ist die Hafennähe, GVZ, Mönchhägener Industriegebiet und nördlich das Gewerbegebiet
  • Protest zur Einbeziehung der Swinskuhlen in die Untersuchungsräume
  • Angst der Einwohner vor Enteignung

Hinweis: Änderung / Ergänzung in der folgenden Niederschrift (24.11.09)

 

Herr Westphal:

  • Öffentliche Auslegung auch im Ortsamt 8
  • Hinweise bzw. Einwendungen können noch bis zum 30.10.09 abgegeben werden

 

Herr Hollmann stellt die vorliegende Stellungnahme vor:

 

Der OBR Gehlsdorf / Nordost lehnt die Planung des Raumentwicklungsprogramms  (2. Beteiligungsverfahren) für die Vorhaltegebietsflächen für Industrie und Gewerbe für die Bereiche Rostock-Seehafen Ost, Rostock-Seehafen Mitte und Rostock-Seehafen West ab.

 

 

Die Vorlage des 2. Beteiligungsverfahren weist Flächen für Industrie und Gewerbe aus, die im Raum Krummendorf, Hinrichsdorf, Nienhagen, Peez, Stuthof und Langenort die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. Es werden Ortsteile, geschützte Landschaftsgebiete und Kompensationsflächen überplant. Teilweise werden Wohngrundstücke in erheblicher Anzahl von Industrieflächen beansprucht. Eine konkrete Grenze der Gebiete ist nicht erkennbar. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock, der vor wenigen Jahren vom Bauministerium genehmigt wurde, wird nicht berücksichtigt.

Die Planung widerspricht dem Umweltschutz in hohem Maße. Das Umweltgutachten weist für diese Flächen ein hohes bis sehr hohes Konfliktpotential aus. s. Anlage I

Aus der Machbarkeitsstudie sind nur sehr kleine Flächen, die nicht konfliktbelastet sind, ersichtlich. Wenn die Pufferzonen zu den Wohngebieten eingehalten werden, bleibt praktisch keine nennenswerte Fläche für Industrieansiedlungen übrig.

Der OBR weist darauf hin, dass an den Autobahnen A19 und A20 nicht genutzte Flächen zur Verfügung stehen, die in erster Linie in Betracht zu ziehen sind. Es handelt sich bei der Planung um Industrie- und Gewerbeflächen und nicht um Hafenflächen. Für den Bedarf von Industrie und Gewerbe stehen anderswo genügend Flächen zur Verfügung, die bereits erschlossen, bisher ungenutzt sind und weniger Konfliktpotential bieten, wie z.B. Laage.

Der Flächenbedarf des Hafens für maritime Wirtschaft ist nicht konkret untersetzt. Der Hafenrahmenplan weist ausreichende Flächen im Hafen aus Der Bund erwartet von den Ländern und Kommunen, dass sie bei der Raumplanung von  hafen- und hafennahen Flächen den zukünftigen Raumbedarf der Häfen ebenso berücksichtigten wie Umwelt-, Klima- und Sozialbelange. Diese Erwartungen werden in keiner Weise berücksichtigt. (s. S. 39 Abs. 6 RREP)  

In der Abwägungsdokumentation zum 1. Beteiligungsverfahren Seite 19 wird fälschlicherweise behauptet, der OBR hätte der Vorlage  zugestimmt. Das entspricht nicht der Wahrheit. Der OBR Gehlsdorf / Nordost hat die Vorlage in der OBR-Sitzung am 14.04.08 einstimmig abgelehnt. 

 

 

Herr Hollmann bringt die vorliegende Stellungnahme des Ortsbeirates zur Abstimmung

 

Änderungen/Ergänzungen zum TOP 7.1. im Folgeprotokoll – 24.11.2009 im TOP 3

 

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Beschluss: Der Ortsbeirat Gehlsdorf/NO beschließt die ablehnende Stellungnahme des OBR zum RRM/R

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

9

Dagegen

0

Enthaltungen

0