07.10.2009 - 10.3 Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


Durch den Einreicher wurde um folgende redaktionelle Änderung zur als Anlage beigefügten Satzung gebeten:

- In § 6 Abs. 1 (Seite 8) muss es richtig heißen:

"Kostenerstattungspflichtig sind diejenigen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe
des Kostenerstattungsbescheides Eigentümer des Grundstücks sind."



- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung
- Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung


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Beschluss:

 

Die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135 a - 135 c BauGB wird beschlossen.

 

                        (Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen
                        nach §§ 135 a - 135 c BauGB (Kostenerstattungssatzung)
                        liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 4 bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage