09.09.2009 - 9.1.2 Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Auf Seite 2 soll unter II. f ergänzt werden:

 

„Gleichzeitig wird die Hansestadt Rostock beim Innenministerium gemäß § 17 (2) Brand­schutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) beantragen, Betriebe und Einrichtungen, die besonders brand- und explosionsgefährdet sind oder von denen andere Gefahren für die Umwelt und Sachgüter ausgehen, zur Aufstellung, Ausstattung und Unterhaltung einer Werksfeuerwehr zu verpflichten, soweit diese nicht zu einer angemessenen Refinanzierung der entstehenden Kosten bereit sind.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt