09.09.2009 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 09.09.2009
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Präsidentin eröffnet um
16.05 Uhr die (dritte) Sitzung.
Als Gäste werden interessierte
Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Vertreter der Medien begrüßt.
Mit Datum 2. September 2009 ist
den Mitgliedern der Bürgerschaft über die Postfächer die Einladung zu dieser
Sitzung zugegangen.
Weiterhin erfolgte die
öffentliche Bekanntmachung ab 2. September 2009 durch Aushang im Schaukasten am
Rathaus und in den Ortsämtern sowie am 26. August 2009 im „Städtischen
Anzeiger", außerdem im Internet.
Die Präsidentin stellt fest,
dass ordnungsgemäß geladen und öffentlich bekannt gemacht wurde.
Außerdem wird durch sie festgestellt, dass die Bürgerschaft mit 46 Anwesenden beschlussfähig ist.
Die Präsidentin weist weiter darauf hin, dass, sofern die Arbeitsfähigkeit der Bürgerschaft nicht beeinträchtigt wird, von größeren Teilen der Sitzung Aufnahmen gemacht werden können, sofern kein betroffenes Mitglied widerspricht.
Bezüglich der Ordnung und
Sicherheit im Rathaus einschließlich Sitzungssaal wird aus gegebenem Anlass
auf die bereits gängige Praxis verwiesen, dass am Sitzungstag ab 15.00 Uhr
nur noch in das Rathaus eingelassen wird, wer sich mit den jeweils ausgegebenen
Namensschildern legitimieren kann oder im Besitz einer Platzkarte für den
Zuschauerbereich im Sitzungssaal ist bzw. eine solche beim Sitzungsdienst
reserviert hat.
Außerdem werden die Zuschauer
gebeten, die Plätze auch nur in den ihnen jeweils durch
die Platzkarten zugeordneten Sitzplatzbereichen - entweder unterer oder oberer
Teil des
Zuschauerbereiches - einzunehmen.
Auch die Absperrungen an der Treppe im Sitzungssaal sind bitte zu respektieren.
Weiterhin wird erneut darauf hingewiesen, dass während der Sitzung das Betreiben von Funktelefonen grundsätzlich untersagt ist (§ 20 Abs. 6 Geschäftsordnung der Bürgerschaft.)