15.07.2009 - 15.2 Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 15.07.2009
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
TOP 15.2 |
Rainer Albrecht (für die
Fraktion der SPD) |
Die Präsidentin informiert, dass ein
Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss aus der Sitzung der
Bürgerschaft am 10.06.2009 zum Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen bei
der Stadtentsorgung Rostock GmbH vorliegt.
(Widerspruch
liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 4 bei)
Im Falle eines Widerspruchs muss die
Gemeindevertretung nach § 33 Absatz 1 KV M-V
über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung beschließen.
Verletzt auch der neue Beschluss das
Recht, so hat ihn der Oberbürgermeister gemäß
§ 33 (2) KV M-V binnen 2 Wochen zu beanstanden und diese der
Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Zur
Angelegenheit liegt vor:
-
Antrag Nr. 2009/DA/0258 von Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD)
Ausschluss von
betriebsbedingten Kündigungen bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH
Herr Albrecht nimmt zur Angelegenheit Stellung.
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gesellschaftervertreter der SR
GmbH in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, einen Gesellschafterbeschluss
in die Gesellschafterversammlung einzubringen, der eine
Beschäftigungssicherung entsprechend des Tarifvertrages der SR GmbH (HTV SR
GmbH) für alle Beschäftigten der SR vorsieht. Sollten diesbezüglich
Nachverhandlungen mit den Tarifvertragsparteien erforderlich sein, sind diese
umgehend aufzunehmen.
2. Der Oberbürgermeister und die kommunalen Gesellschaftervertreter der SR
in der Gesellschafterversammlung der SR GmbH werden beauftragt, umgehend
Gespräche
mit dem Mitgesellschafter der SR GmbH, der ALBA Recycling GmbH, zu führen,
damit eine entsprechende
Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung erfolgt.
3. Die Bürgerschaft ist auf ihrer Sitzung am 15. Juli 2009 über die
Ergebnisse zu informieren.