15.07.2009 - 15.2 Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

TOP 15.2

Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD)
Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH
(es liegt ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss aus der Sitzung der Bürgerschaft am 10.06.2009 vor)
Vorlage: 2009/DA/0258

 

 

 

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss aus der Sitzung der Bürgerschaft am 10.06.2009 zum Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH vorliegt.

                        (Widerspruch liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 4 bei)

 

Im Falle eines Widerspruchs muss die Gemeindevertretung nach § 33 Absatz 1 KV M-V
über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung beschließen.

 

Verletzt auch der neue Beschluss das Recht, so hat ihn der Oberbürgermeister gemäß
§ 33 (2) KV M-V binnen 2 Wochen zu beanstanden und diese der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

 

Zur Angelegenheit liegt vor:

 

- Antrag Nr. 2009/DA/0258 von Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD)

  Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH

 

 

Herr Albrecht nimmt zur Angelegenheit Stellung.

 

 

 

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Beschluss:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gesellschaftervertreter der SR GmbH in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, einen Gesellschafterbeschluss in die Gesell­schafterversammlung einzubringen, der eine Beschäftigungssicherung entsprechend des Tarifvertrages der SR GmbH (HTV SR GmbH) für alle Beschäftigten der SR vorsieht. Sollten diesbezüglich Nachverhandlungen mit den Tarifvertragsparteien erforderlich sein, sind diese umgehend aufzunehmen.

2. Der Oberbürgermeister und die kommunalen Gesellschaftervertreter der SR in der Gesellschafterversammlung der SR GmbH werden beauftragt, umgehend Gespräche
mit dem Mitgesellschafter der SR GmbH, der ALBA Recycling GmbH, zu führen, damit eine     entsprechende Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung erfolgt.

3. Die Bürgerschaft ist auf ihrer Sitzung am 15. Juli 2009 über die Ergebnisse zu informieren.



 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt