15.07.2009 - 14 Wahlen und Bestellungen

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Wortprotokoll

 

14.1 - 14.11  Bildung der Ausschüsse

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses sowie der anderen Ausschüsse werden nach den Grund­sätzen der Verhältniswahl gewählt (Ausnahme: Mitglieder auf Vorschlag der freien Träger der Jugendhilfe im Jugendhilfeausschuss).

 

Die Wahl erfolgt nach § 32 (1) KV M-V durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeinde­vertreters wird geheim abgestimmt.

 

Die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse werden in einem Wahlgang gewählt
(Ausnahme: Jugendhilfeausschuss).

 

Gemäß § 24 (9) der Geschäftsordnung der Bürgerschaft erfolgt die Sitzverteilung nach dem Berechnungsverfahren Hare/Niemeyer.

 

 

Sachkundige EinwohnerInnen in Ausschüssen:

 

Die Präsidentin informiert, dass nach § 36 Abs. 5  KV M-V die Hauptsatzung bestimmen kann, dass neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Bürgerschaft auch sachkundige EinwohnerInnen berufen werden können.

 

Nach den vorliegenden Vorschlagslisten (Änderungsanträgen) wären dann aber im Schul- und Sportausschuss fünf und im Bau- und Planungsausschuss sogar sieben sachkundige EinwohnerInnen (anstelle vier zulässigen, Ausnahme: Jugendhilfeausschuss) als Mitglieder vertreten.
Damit würden diese Beschlüsse rechtswidrig sein.

 

Für den Fall, dass es für den Bau- und Planungsausschuss und den Schul- und Sport­ausschuss trotzdem bei den Vorschlagslisten mit 7 bzw. 5 sachkundigen EinwohnerInnen als Mitglieder bleibt, wird folgendes, mit dem Städte- und Gemeindetag M-V e. V. abge­stimmtes, Verfahren vorgeschlagen:

 

Beim Verfahren Hare/Niemeyer erfolgt die Vergabe der Plätze zunächst durch die Vorkomma-Stelle des errechneten Ergebnisses. Somit würden auf diese Weise auch die Plätze für die sachkundigen EinwohnerInnen vergeben werden können. Sollte dieses nicht ausreichen, würde auch die Nachkomma-Stelle Berücksichtigung finden.

 

Sollte nur noch ein Platz zu besetzen sein und zwei Vorschlagslisten rein rechnerisch das gleiche Ergebnis (Nachkomma-Stelle) haben, wird das Los gezogen.

 

Bei den Fraktionen, die ihre sachkundigen EinwohnerInnen nicht mehr als Mitglieder platzieren konnten, würde der Platz erst einmal frei bleiben und kann in der nächsten Sitzung besetzt werden.

 

Herr Dr. Dr. Philipp (für die Fraktion FÜR Rostock - pro OB) zieht die Vorschlagsliste (Änderungsantrag) Nr. 2009/BV/0290-07 (ÄA) zur Beschlussvorlage Nr. 2009/BV/0290 zur Bildung des Bau- und Planungsausschusses mit dem sachkundigen Einwohner als Mitglied zurück und reicht die Vorschlagsliste (Änderungsantrag) Nr. 2009/BV/0290-08 (ÄA) mit einem Mitglied der Bürgerschaft ein.

 

 

Die Abstimmungen zu den Beschlussvorlagen Nr. 2009/BV/0289 zur Bildung des Schul- und Sportausschusses und Nr. 2009/BV/0290 zur Bildung des Bau- und Planungsausschusses einschließlich der dazu vorliegenden Vorschlagslisten (Änderungsanträge) werden an das Ende der Ausschusswahlen (nach TOP 14.13)
- nach der Pause verschoben und aufgrund der Aufrechterhaltung der weiteren eingereichten Vorschlagslisten (Änderungsanträge) das mit dem Städte- und Gemeindetag M-V e. V. abgestimmte Verfahren bezüglich der sachkundigen EinwohnerInnen dort angewandt.