23.06.2009 - 8.2 Bauausschuss
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Datum:
- Di., 23.06.2009
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr
Massenthe
informiert über die Beratung des Bauausschusses:
- Die Antwort des Bausenators zum
Schreiben betr. Industrieansiedlungen auf der Westseite der Warnow liegt
noch nicht vor
- Es liegt eine Studie zur
Hafenumlandentwicklung vor (130 Seiten) vor, Bitte an alle OBR- und
Ausschussmitglieder sich damit eingehend zu befassen
Ortsamt: es gibt ein Exemplar für den
Ortsbeirat – selbstständig den Umlauf organisieren bzw. immer an Ortsamt
zurück; geplant ist wieder eine „kleine“ Runde im Amt für
Stadtplanung zur Auswertung und Übermittlung der Hinweise aus dem Ortsbeirat
– bitte Terminvorschläge hierzu an das Ortsamt unter Beachtung der
Urlaubsliste der OBR-Mitglieder
- Der Erschließungsvertrag für
das Marinegelände liegt nicht vor – die Antwort des Bauamtes ist
nicht zufrieden stellend
Herr
Westphal: Für die
notwendige Straßenreinigung im Marinegelände gibt es ein Schreiben des
Umweltamtes; die Wiro wurde als Grundstückseigentümer der unbebauten Flächen
angeschrieben, da die Straßenreinigung auf die Eigentümer der anliegenden
Grundstücke lt. Straßenreinigungssatzung
übertragen ist; Kehrmaschinenreinigung für die Straße zum Yachthafen
- Für das Marinegelände liegt
eine Antwort das Amtes für Stadtgrün vor
Änderungsvorschlag:
die Bank sollte mehr mittig zwischen Schwimmhalle und Backbordstraße
Festlegung: Schreiben an das Amt für Stadtgrün,
Naturschutz und Landschaftspflege durch den Ortsbeirat
Herr
Hollmann: Verlesen
des Entwurfes eines Schreiben an das Bauamt betr. Mängelanzeige/Gewährleistungsfristen
(Gewährleistungsfrist endet im Juli 2009)
Frau
Rißmann: Hinweis
auf Prüfung, ob alle Straßen entsprechend B-Plan gebaut worden sind, ggf.
sollte das Schreiben um diesen Passus erweitert werden
Beschluss:
Schreiben
des Ortsbeirates
an: Bauamt
SG Städtebauliche Verträge und Anliegerbeiträge (60.23) und
an: Bauamt, Tief- und Hafenbauamt (66) und
an: Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege
(67)
B-Plan Nr. 15.W.123 Wohngebiet „Ehemaliger
Marinestützpunkt Gehlsdorf“
Erschließungsvertrag - Mängelanzeige
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 11.06.2009 möchten wir
hiermit das Schreiben des Ortsamtes 8 wie folgt präzisieren und auf Ihr
Schreiben antworten:
Er handelt sich um zwei Problemkreise:
Zum Ersten sind die getroffenen Festlegungen des
Bebauungsplanes bis heute nicht vollständig umgesetzt. Hierbei handelt es sich
u. a. um die fehlende Herstellung
- des künstlichen Wasserlaufes
aus der zukünftigen Zentralbebauung zum Flusslauf der Warnow –
Nachfrage wie lässt sich Ihre Aussage „zunächst verzichtet“
genauer terminisieren?
- des Waldumbaus sowie
Herstellung einer parkähnlichen Grünausgleichsfläche, Herstellung eines
Verbindungsweges durch diesen verlaufend vom Kapitänsring zum Wohngebiet
Langenorter Hufe (siehe Foto 1)
- bzw. die Umsetzung der
Ausführungsplanung zur Umgestaltung der Grünausgleichsfläche zwischen
Backbordstraße, Uferweg und Langenort (Fällung von ca. 110 minderwertigen
Altpappelbäumen zur Stärkung des höherwertigen Eichen- und Buchenbestandes
und neu gepflanzten Unterholzes sowie anderer) siehe Foto 2
Die Maßnahmen waren durch den Erschließungsträger, WIRO
Wohnen in Rostock mbH geschuldet. (vgl. hierzu den Erschließungsvertrag der
Hansestadt Rostock mit der WIRO)
Die WIRO ihrerseits beauftragte unseres Wissens nach die Baltic Baucontor mbH
(in Liquidation) als Managementgesellschaft mit der Vorbereitung und
Durchführung der Maßnahmen. Mit der Ausführungsplanung waren u. a. die
Ingenieurbüros WASTRA Plan Planungsgesellschaft sowie Bauprojekt Nord GmbH (in
Insolvenz) beauftragt.
Zum Zweiten schuldet der Hersteller der Anlagen im Rahmen
vertraglicher Gewährleistungspflichten ein mangelfreies Werk.
Hier zeigen sich erhebliche Mängel, die zwingend vor Ablauf
der Gewährleistungsfrist geltend gemacht und in Folge beseitigt werden müssen.
Beispielhaft handelt es sich um folgende Mängel:
- Sämtliche Fugenanschlüsse
zwischen Asphaltdeckschicht und den Straßeneinfassungen (Borde)
entsprechen nicht der ZTV (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt) Durch nicht
regelkonforme Ausbildung der Anschlüsse zwischen Bordstein und Walzasphalt
und bzw. nicht ordnungsgemäße Ausbildung der Bordsteinrückenstützen sowie
der Fugen in der Asphaltdecke gem. Merkblatt für Schichtenverbund,
Nähte… (MSNAR Pkt. 4.3.ff.) kommt es durchgängig zur Ausbildung von
Bewuchs. In Folge der offenen Fugenbereiche sind Frost-/Tauwechselschäden
sowie umfangreiche Deckenaufbrüche vorprogrammiert. Sämtliche Nahtbereiche
müssen fachgerecht saniert werden. (siehe Fotos 3 + 4)
- Im Bereich des Kapitänsringes
ist die notwendige, vor Abnahme einer Baumaßnahme zu erfolgende,
Beseitigung überschüssigen Splitts bis heute nicht erfolgt. Durch Anflug
kommt es zur großflächigen Ausbildung von Vegetation mit Folgeschäden in
der Fahrbahndecke. Auch hier ist der Splitt zu beseitigen, die Fugen sind
zu sanieren (siehe Fotos 5 + 6)
- Der Pflasterunterbau führt
durch nicht fachgerechte Ausführung zur Durchwurzelung von Gehwegflächen
(siehe Foto 7 + 8)
- Unzureichende Tragfähigkeit im
Untergrund führt zu Abbrüchen im Bereich der Buswendeschleife Langenort
(siehe Foto 9)
- Fachlich unzureichender Ausbau
der Tragschichten führt zu Wurzelaufbrüchen im Rad- /Gehwegbereich des
Uferweges (siehe Foto 10)
- Gepflanzte Großbäume (vorrangig
in Verkehrsinseln) sind tot und zu ersetzen (siehe Foto 11)
Vorstehende Beispiele erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und sollen eine Hilfe sein, noch vor Ablauf der
Gewährleistungsfrist die zahlreichen offenkundigen Mängel zu erkennen und
geltend zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
x |
Abgelehnt |
- |
|
|
Dafür |
5 |
Dagegen |
0 |
Enthaltungen |
0 |