23.06.2009 - 8.2 Bauausschuss

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Wortprotokoll

Herr Massenthe informiert über die Beratung des Bauausschusses:

  • Die Antwort des Bausenators zum Schreiben betr. Industrieansiedlungen auf der Westseite der Warnow liegt noch nicht vor
  • Es liegt eine Studie zur Hafenumlandentwicklung vor (130 Seiten) vor, Bitte an alle OBR- und Ausschussmitglieder sich damit eingehend zu befassen

Ortsamt: es gibt ein Exemplar für den Ortsbeirat – selbstständig den Umlauf organisieren bzw. immer an Ortsamt zurück; geplant ist wieder eine „kleine“ Runde im Amt für Stadtplanung zur Auswertung und Übermittlung der Hinweise aus dem Ortsbeirat – bitte Terminvorschläge hierzu an das Ortsamt unter Beachtung der Urlaubsliste der OBR-Mitglieder

 

  • Der Erschließungsvertrag für das Marinegelände liegt nicht vor – die Antwort des Bauamtes ist nicht zufrieden stellend

Herr Westphal: Für die notwendige Straßenreinigung im Marinegelände gibt es ein Schreiben des Umweltamtes; die Wiro wurde als Grundstückseigentümer der unbebauten Flächen angeschrieben, da die Straßenreinigung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke  lt. Straßenreinigungssatzung übertragen ist; Kehrmaschinenreinigung für die Straße zum Yachthafen

 

  • Für das Marinegelände liegt eine Antwort das Amtes für Stadtgrün vor

Änderungsvorschlag: die Bank sollte mehr mittig zwischen Schwimmhalle und Backbordstraße

 

Festlegung: Schreiben an das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege durch den Ortsbeirat

 

Herr Hollmann: Verlesen des Entwurfes eines Schreiben an das Bauamt betr. Mängelanzeige/Gewährleistungsfristen (Gewährleistungsfrist endet im Juli 2009)

 

Frau Rißmann: Hinweis auf Prüfung, ob alle Straßen entsprechend B-Plan gebaut worden sind, ggf. sollte das Schreiben um diesen Passus erweitert werden

 

Beschluss:

 

Schreiben des Ortsbeirates

an: Bauamt

SG Städtebauliche Verträge und Anliegerbeiträge (60.23)         und

an: Bauamt, Tief- und Hafenbauamt (66)                                    und

an: Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege (67)

 

B-Plan Nr. 15.W.123 Wohngebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“

Erschließungsvertrag - Mängelanzeige

 

 

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 11.06.2009 möchten wir hiermit das Schreiben des Ortsamtes 8 wie folgt präzisieren und auf Ihr Schreiben antworten:

 

Er handelt sich um zwei Problemkreise:

Zum Ersten sind die getroffenen Festlegungen des Bebauungsplanes bis heute nicht vollständig umgesetzt. Hierbei handelt es sich u. a. um die fehlende Herstellung

  • des künstlichen Wasserlaufes aus der zukünftigen Zentralbebauung zum Flusslauf der Warnow – Nachfrage wie lässt sich Ihre Aussage „zunächst verzichtet“ genauer terminisieren?
  • des Waldumbaus sowie Herstellung einer parkähnlichen Grünausgleichsfläche, Herstellung eines Verbindungsweges durch diesen verlaufend vom Kapitänsring zum Wohngebiet Langenorter Hufe (siehe Foto 1)
  • bzw. die Umsetzung der Ausführungsplanung zur Umgestaltung der Grünausgleichsfläche zwischen Backbordstraße, Uferweg und Langenort (Fällung von ca. 110 minderwertigen Altpappelbäumen zur Stärkung des höherwertigen Eichen- und Buchenbestandes und neu gepflanzten Unterholzes sowie anderer) siehe Foto 2

 

Die Maßnahmen waren durch den Erschließungsträger, WIRO Wohnen in Rostock mbH geschuldet. (vgl. hierzu den Erschließungsvertrag der Hansestadt Rostock mit der WIRO)

 

Die WIRO ihrerseits beauftragte  unseres Wissens nach die Baltic Baucontor mbH (in Liquidation) als Managementgesellschaft mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen. Mit der Ausführungsplanung waren u. a. die Ingenieurbüros WASTRA Plan Planungsgesellschaft sowie Bauprojekt Nord GmbH (in Insolvenz) beauftragt.

 

Zum Zweiten schuldet der Hersteller der Anlagen im Rahmen vertraglicher Gewährleistungspflichten ein mangelfreies Werk.

Hier zeigen sich erhebliche Mängel, die zwingend vor Ablauf der Gewährleistungsfrist geltend gemacht und in Folge beseitigt werden müssen.

 

Beispielhaft handelt es sich um folgende Mängel:

  • Sämtliche Fugenanschlüsse zwischen Asphaltdeckschicht und den Straßeneinfassungen (Borde) entsprechen nicht der ZTV (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt) Durch nicht regelkonforme Ausbildung der Anschlüsse zwischen Bordstein und Walzasphalt und bzw. nicht ordnungsgemäße Ausbildung der Bordsteinrückenstützen sowie der Fugen in der Asphaltdecke gem. Merkblatt für Schichtenverbund, Nähte… (MSNAR Pkt. 4.3.ff.) kommt es durchgängig zur Ausbildung von Bewuchs. In Folge der offenen Fugenbereiche sind Frost-/Tauwechselschäden sowie umfangreiche Deckenaufbrüche vorprogrammiert. Sämtliche Nahtbereiche müssen fachgerecht saniert werden. (siehe Fotos 3 + 4)
  • Im Bereich des Kapitänsringes ist die notwendige, vor Abnahme einer Baumaßnahme zu erfolgende, Beseitigung überschüssigen Splitts bis heute nicht erfolgt. Durch Anflug kommt es zur großflächigen Ausbildung von Vegetation mit Folgeschäden in der Fahrbahndecke. Auch hier ist der Splitt zu beseitigen, die Fugen sind zu sanieren (siehe Fotos 5 + 6)
  • Der Pflasterunterbau führt durch nicht fachgerechte Ausführung zur Durchwurzelung von Gehwegflächen (siehe Foto 7 + 8)
  • Unzureichende Tragfähigkeit im Untergrund führt zu Abbrüchen im Bereich der Buswendeschleife Langenort (siehe Foto 9)
  • Fachlich unzureichender Ausbau der Tragschichten führt zu Wurzelaufbrüchen im Rad- /Gehwegbereich des Uferweges (siehe Foto 10)
  • Gepflanzte Großbäume (vorrangig in Verkehrsinseln) sind tot und zu ersetzen (siehe Foto 11)

 

Vorstehende Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen eine Hilfe sein, noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist die zahlreichen offenkundigen Mängel zu erkennen und geltend zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

-

 

 

Dafür

5

Dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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