10.06.2009 - 10.3 Bebauungsplan Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


Herr Prof. Neßelmann hat sein Mitwirkungsverbot bei dieser Angelegenheit nach § 24 KV M-V angezeigt und für die Dauer der Behandlung der Angelegenheit den Sitzungssaal verlassen.

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Beschluss:

 

1. Für eine Fläche nördlich der Tychsenstraße in der Südstadt, begrenzt:

- im Norden:                        durch die Kleingartenanlage „Rote Burg" e. V.,
- im Osten:              durch den Rote Burg Graben,
- im Süden:             durch die Tychsenstraße,
- im Westen:           durch den Kringelgrabenpark

soll der Bebauungsplan Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet „Nördlich der Tychsenstraße" aufgestellt werden.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2)
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

                        (o. g. Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 7 bei)

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage