02.06.2009 - 6.2.2 Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 ?Sonder- und Gewerb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert den Aufstellungsbeschluss. Herr Giesen hinterfragt die Untersuchungen zu Auswirkungen auf den innenstadtrelevanten  Einzelhandel. In der Diskussion werden mögliche Auswirkungen der Standortentwicklung, mögliche andere Standorte und Steuerungsmöglichkeiten der Hansestadt im Rahmen des B-Planverfahren besprochen. Herr Müller verweist auf den FNP, die Reginalplanung, das Zentrenkonzept und die Phase Aufstellungsbeschluss.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1)   Für das Gebiet am westlichen Stadteingang, begrenzt:

 

 

im Norden:            durch die Kleingartenanlage „An der Mühle" und den                                     Mühlenteich

im Osten:              durch die Messestraße

im Süden:              durch die B 105

im Westen:           durch die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde                                               Lambrechtshagen

 

 

soll der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 für das „Sonder- und Gewerbegebiet Schutow-West" aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2)   Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

- Entwicklung eines Standortes für großflächige Fachmärkte, in Verbindung zu den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen auf der Grundlage eines ergänzenden Einzelhandelsgutachtens

- Schaffung von Angeboten für die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben

- funktionale und gestalterische Aufwertung des westlichen Ortseingangs

 

3)   Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4)   Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

6

Dagegen

1

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage