05.05.2009 - 7.3 Bebauungsplan Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Giesen beklagt, dass er nicht wie gewohnt die Originale der Unterlagen erhalten hat. Herr Müller will die Ursache klären.

Durch Herrn Blauel wird der Antrag auf Vertagung gestellt.

 

Es erfolgt die Abstimmung:  daf.: 8 ; dag.: 0 ; Enth.: 1

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Beschluss:

 

Für eine Fläche nördlich der Tychsenstraße in der Südstadt, begrenzt:

 

- im Norden:              durch die Kleingartenanlage „Rote Burg" e. V.

- im Osten:              durch den Rote Burg Graben

- im Süden:               durch die Tychsenstraße

- im Westen:               durch den Kringelgrabenpark

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.WA.157 für das Wohngebiet „Nördlich der Tychsenstraße" aufgestellt werden.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage