16.04.2009 - 5.2 Antrag von Steffen Bockhahn (für die Fraktion D...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

bisherige Nummer des Antrages: 0318/09-A

 

Herr Menzel beantragt das Rederecht für Herrn Sieratzki. Dieses wird ihm vom Ausschuss einstimmig erteilt.

 

Herr Sieratzki macht detaillierte Ausführungen aus Sicht des Personalrates beim Brandschutz- und Rettungsamt.

 

Herr Gesk schildert die Sichtweise der Stadtverwaltung. Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Opt-Out-Regelung nicht in der neuen Arbeitszeitverordnung berücksichtigen. Diese würde ohnehin 2011 auslaufen. Derzeit sind auch 36 Klagen beim Oberverwaltungsgericht zur Anwendung der Opt-Out-Regelung anhängig. Durch das Landesamt für Arbeitsschutz wurde bestätigt, dass in der bisherigen Vorgehensweise der Hansestadt Rostock kein Verstoß vorliegt. Konkrete Änderungen im Schichtmodell wird es erst 2011 geben. Der Feuerwehrbedarfsplan soll nicht Beschlussvorlage für die Bürgerschaft werden.

 

Frau Niemeyer äußert, dass für Arbeits- und Dienstrechtsfragen grundsätzlich der Hauptausschuss zuständig ist. Herr Gesk bestätigt auf ihre Nachfrage, dass mit jedem einzelnen Mitarbeiter Regelungen vereinbart werden müssten, sofern überhaupt eine gesetzliche Grundlage zur Anwendung der Opt-Out-Regelung geschaffen werden würde. Zudem seien die vielen Klagen sehr bedenklich.

 

Herr Althaus führt an, dass durch das Fehlen von 6 Stunden durch die 48-Stunden-Regelung entweder mehr Personal eingestellt werden müsste oder die Sicherheit im Bereich Brandschutz leiden würde. Der Personalrat des Brandschutz- und Rettungsamtes hat gemäß den Ausführungen von Herrn Sieratzki die Bereitschaft der Mitarbeiter zur Mehrarbeit erkennen lassen. Damit wären Neueinstellungen nicht notwendig.

 

Herr Sens gibt zu bedenken, dass der Antrag lediglich die Bemühung des Oberbürgermeisters, sich für die Einführung der Opt-Out-Regelung in die neue Arbeitsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen, zum Grunde hat. Da dies laut den Aussagen von Herrn Gesk geschehen ist, ist dieser Antrag nicht mehr notwendig.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. sich unverzüglich gegenüber der Landsregierung für die Übernahme der Abweichungsartikel 18, 19 und 17 und 22 (Opt-Out-Regelung) der Richtlinie 2003/88/EG in die Arbeitszeitverordnung M-V einzusetzen.

2. Das genaue Einsparpotenzial bei der Anwendung der Abweichungsartikel aufzuzeigen und zu nutzen.

3. Dazu mit dem Personalrat des Brandschutz- und Rettungsamtes entsprechende Gespräche aufzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

x

 

 

Dafür

3

Dagegen

3

Enthaltungen

3

 

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Anlagen zur Vorlage