23.11.2023 - 4.1.2 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 6. Dezember 2023 folgende Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erlassen:

 

Artikel 1 – Änderung

 

Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28. November 2019, zuletzt geändert durch die Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 6. Februar 2023, veröffentlicht im INTERNET unter der Adresse www.rostock.de/Bekanntmachungen am 13. Februar 2023, wird wie folgt geändert:

 

a) In Ziffer 2 der Anlage 4 wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt:

 

„Sofern ein günstigeres Angebot eines Verkehrstickets existiert, das die Leistungen des Monatstickets mit umfasst, ist die Pauschale auf die Höhe des Preises dieses Angebotes begrenzt.“

 

Artikel 2 - Inkrafttreten

 

Die Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt