23.11.2023 - 4.2 Chris Günther (für die CDU/UFR-Fraktion...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Krack bringt den Antrag ein und begründet die Erforderlichkeit.

 

Herr Müller, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, erläutert, dass grundsätzliche Zustimmung der Verwaltung vorliege. Jedoch sei der genannte Termin März 2024 für die Vorlage der Ergebnisse nicht möglich, es werde mehr Zeit benötigt. Eine Stellungnahme der Verwaltung sei bereits erarbeitet worden und werde in den kommenden Tagen freigeschaltet. 

 

Die Mitglieder diskutieren die Inhalte des Antrages. Grundsätzlich besteht Einigkeit über die Notwendigkeit der Verbesserung der Situation des Einzelhandels in der Rostocker Innenstadt. Zur konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen besteht jedoch noch Uneinigkeit.

 

Frau Wandt stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Antrages.

Dieser wird mit sieben Stimmen dafür bei einer Gegenstimme sowie drei Enthaltungen angenommen.

 

Der Antrag wird auf die nächste Sitzung vertagt.

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Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird mit der Prüfung beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Einzelhandels in der Rostocker Innenstadt zu entwickeln, bei denen folgende Ideen und Initiativen Berücksichtigung finden: 

 

  • Aktive und ordentliche Mitgliedschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im „City-Kreis Rostock e.V.“ zur Unterstützung des Vereins und zur Förderung der Innenstadt. Unabhängig davon ist die Prüfung einer finanziellen Unterstützung des Vereins in adäquater Höhe vorzunehmen.

 

  • Einführung eines „Parkplatzmoratoriums“ zum Erhalt der Parkplätze im Ortsteil Stadtmitte. Damit geht die Forderung einher, dass in der Rostocker Innenstadt ab sofort keine weiteren öffentlichen Parkplätze im Zuge von Baumaßnahmen und Sanierungen wegfallen dürfen. Die Stadtverwaltung ist im Gegensatz dazu aufgefordert, diese für ganz Rostock wünschenswerte Maßnahme für weitere Baumaßnahmen im Stadtgebiet zu prüfen. Eine Ausweitung von E-Ladestationen muss hierbei inkludiert sein.

 

  • Schaffung von Begegnungs- und Verweilräumen mit familiärem Charakter zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt (z.B. auf dem Neuen Markt oder dem Bereich um die Wallanlagen).

 

  • In Zusammenarbeit mit der WIRO soll die Mietsituation der Einzelhändler in den Liegenschaften der WIRO analysiert und entsprechende Anpassungen zugunsten der Einzelhändler vorgenommen werden. Weiterhin sind lukrative Mietangebote für Neumieter von gewerblichen Flächen in der Innenstadt (KTV + Stadtmitte) zu entwickeln.

 

  • Durchführung von mindestens zwei Jahresveranstaltungen in der Langen Straße zur Belebung und Bewerbung der Innenstadt (insbesondere der Langen Straße). Hierzu sind neben den ansässigen Gewerbetreibenden, auch unterschiedliche kommunale und private Akteure sowie der „City-Kreis Rostock e.V.“ einzubinden.
  • Etablierung eines „Rostocker Cityday“ zur Belebung und Bewerbung der Rostocker Innenstadt. Dabei sollten in Kooperation mit öffentlichen und privaten Partnern besondere Veranstaltungen und Maßnahmen durchgeführt werden.  Beispielsweise werden öffentliche Parkgebühren an dem Tag um die Hälfte reduziert.

 

  • Die im Rahmen der „Smart City Strategie Rostock“ entwickelten Konzepte sollen vermehrt in Projekte zur Stadtentwicklung im Innenstadtbereich integriert werden.

 

  • Um die Standortattraktivität zu erhöhen, soll von einer Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes in den nächsten 10 Jahren abgesehen werden. Somit würde es Unternehmen ermöglicht werden, langfristige Investitionspläne zu entwickeln und zu realisieren.

  

  • Die Stadtverwaltung legt der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit einen jährlichen Bericht zur gewerblichen Situation der Rostocker Innenstadt vor.

 

  • Das von der Bürgerschaft im Jahr 2021 beschlossene Einzelhandelsentwicklungskonzept soll als Leitfaden dienen und alle fünf Jahre unter Einbeziehung aktueller Veränderungen fortgeschrieben werden.

 

Die Prüfergebnisse sind der Bürgerschaft in der März-Sitzung 2024 vorzulegen.