05.12.2023 - 6.2 Gemeinsamer Nahverkehrsplan Hanse- und Universi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 05.12.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Mobilität
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Krause vom Amt für Mobilität führt in das Thema ein und gibt einen kurzen Überblick über die bisherigen Aktivitäten. Seit etwa 5 Jahren gibt es bezüglich des Nahverkehrsplans den Willen seitens der HRO mit der RSAG und Rebus. Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Nahverkehrsplans zwischen der HRO und dem LRO sehen alle Beteiligten als gegeben an. Insbesondere bei der Qualität, den Streckenverbindungen und beim Einsatz der Antriebe wollen RSAG und Rebus enger zusammenarbeiten und die Angebote stetig verbessern.
Herr Krause berichtet abschließend, dass der Beschlussfassung der Bürgerschaft eine intensive Gremienbeteiligung vorausgegangen ist.
Beschluss:
- Die Bürgerschaft beschließt den Entwurf des gemeinsamen Nahverkehrsplans (NVP) mit Teil A Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Landkreis Rostock in ihrem Wirkungskreis und Teil B Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie
die Synopse der TÖB-Beteiligung (Anlagen 1-3) als rahmensetzende Planung für die zukünftige ÖPNV-Entwicklung.
- Die Maßnahmenumsetzung des NVP unterliegt einem Finanzierungsvorbehalt. Die Realisierung der NVP-Maßnahmen der 1. Priorität und der 2. Priorität erfolgt jeweils nach entsprechendem Beschluss der Bürgerschaft. Dadurch ist eine gesteuerte, schrittweise Umsetzung in Maßnahmenpaketen möglich.
- Ausgenommen davon sind Maßnahmen, zu denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht (Saubere-Fahrzeug-Beschaffungs-Gesetz und die Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV). Diese sind schrittweise umzusetzen und die Finanzierung ist abzusichern.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,9 MB
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26,1 MB
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3
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246,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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5
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(wie Dokument)
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26,1 MB
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