07.06.2023 - 9.7 Bebauungsplan Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Maronde (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) informiert im Zusammenhang mit dem vorliegenden Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4296-01 (ÄA) des Ortsbeirates Kröpeliner-Tor-Vorstadt, dass sich die Verwaltung mit dem Investor des Parkhauses zusammensetzen würde.

 

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Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“, begrenzt:
     
  • im Norden: durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow,
  • im Osten: durch die Lübecker Straße,
  • im Süden: durch die Werftstraße,
  • im Westen: durch den Kayenmühlengraben,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), alles Anlage 1, sowie der Entwurf der Begründung (Anlage 2), werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans
    Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ sowie dessen Begründung ist gemäß
    § 3 Absatz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ berührt werden kann, sind gemäß § 13a Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Absatz 2 BauGB die Stellungnahmen zu dem v. g. Entwurf einschließlich dessen Begründung (Anlagen 1 und 2) einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

 

Beschluss Nr. 2023/BV/4296:

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“, begrenzt:
     
  • im Norden: durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow,
  • im Osten: durch die Lübecker Straße,
  • im Süden: durch die Werftstraße,
  • im Westen: durch den Kayenmühlengraben,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), alles Anlage 1, sowie der Entwurf der Begründung (Anlage 2), werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.


 

  1. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans
    Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ sowie dessen Begründung ist gemäß
    § 3 Absatz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ berührt werden kann, sind gemäß § 13a Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Absatz 2 BauGB die Stellungnahmen zu dem v. g. Entwurf einschließlich dessen Begründung (Anlagen 1 und 2) einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

  1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, im Rahmen des laufenden B-Plan-Verfahrens „Ehemalige Neptunwerft“ darauf hinzuwirken, dass die Anzahl der Parkplätze auf die rechtlich zulässige Anzahl reduziert wird. Dazu ist insbesondere mit dem Bauherrn des gegenüberliegenden Parkhauses ins Gespräch zu gehen.

 

 

Anlagen:

1 Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung (Teil A)
   und  Textteil (Teil B),
2 Entwurf zur 3. Änderung der Begründung

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage