07.06.2023 - 12 Fragestunde

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Wortprotokoll

 

 

Anfragen von Fraktionen

 

In Auswertung der letzten Sitzungen der Bürgerschaft bittet die Präsidentin im Zusammen­hang mit Anfragen eines Viertels aller Mitglieder der Bürgerschaft oder der Fraktionen Folgendes zu beachten: 

 

Gemäß der aktuellen Geschäftsordnung der Bürgerschaft sind die Oberbürgermeisterin oder eine Senatorin verpflichtet, zu Anfragen einer Fraktion oder eines Viertels aller Mitglieder „Auskunft zu erteilen“. Sie können dies schriftlich oder mündlich tun.
In aller Regel liegen Stellungnahmen in schriftlicher Form vor.

 

Zu diesen Anfragen kann eine Aussprache erfolgen, wenn eine Fraktion oder ein Viertel aller Mitglieder dies beantragt. Es muss sich dabei nicht um die einreichende Fraktion handeln. Der Wunsch auf Aussprache ist der Präsidentin klar und deutlich anzuzeigen.

 

Eine Aussprache bedeutet, dass sich selbstverständlich alle zum Thema einbringen können. Sollte jemand jedoch weiterführende Fragen haben, muss die Präsidentin darum bitten, solche im Nachgang als „Anfrage eines Mitgliedes“ oder „Anfrage einer Fraktion“ zu verschriftlichen.